Flug als Reisekosten absetzbar?

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Diese Frage haben wir mit Rechtsnachweis ähnlich hier: http://www.finanzfrage.net/frage/kann-ich-berufswichtige-flug-und-uebernachtungskosten-im-ausland-von-der-stuer-absetzen-wenn.

In der dort angegebenen Rechtsquelle heißt es (Hervorhebungen von mir!): "... nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile fest stehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Veranlassungsbeiträge kann es jedoch im Einzelfall erfordern, einen anderen Aufteilungsmaßstab heranzuziehen oder ganz von einer Aufteilung abzusehen.

In Deinem Fall könnte der private Teil zeitanteilig überwiegen. Damit kann Dir das Finanzamt die gesamten Flugkosten privat zurechnen.