Fitnesscenter reagiert nicht auf Zahlungsaufforderung?
Hallo
Durch das Urteil von neulich dass Kunden berechtigt Geld zurückzufordern wegen der Schließung von Fitnesscentern während corona, bin ich dazu gekommen cen chef anzuschreiben per mail, und dort nachzufragen ob man mir mein Geld zurückgeben würde. Ich habe eine Frist von zwei Wochen eingeräumt. Diese ist abgelaufen ohne Antwort.
Der Brief ist sehr gut und ordentlich geschrieben. Ich habe reingeschrieben auf welche Schließungszeiträume ich mich beziehe, wie viel geld zurückgefordert wird. Alles.
Email nochmal schreiben ?
Brief schicken ?
Was soll ich machen?
4 Antworten
Den Zugang der E-Mail kannst du vermutlich nicht nachweisen. Also alles nochmal von vorne: Zahlungsaufforderung per Einschreiben Rückschein, 14 Tage Frist.
Danach kannst du einen Mahnbescheid beantragen. Wenn du dich mit dem Thema ein bisschen beschäftigst, braucht du möglicherweise auch keinen Anwalt.
du musst den Fitnessstudio eine Aufforderung zur Rückzahlung zu unrecht erhaltener Beiträge schicken. Eingeschrieben, pet Post. Vergiss die Zahlungsfrist, er wird wohl mit mehreren solcher Schreiben konfrontiert sein - bitte ihn um eine Bestätigung des Erhalts der Forderumg. Nach 4-6 Wochen kannst du, erneut schriftlich um einen Zeithorizont für die Rückzahöung erfragen.
Beginnst du gleich gschissen zu sein, wird dein. Brief länger in der Rundablage liegen bleiben als die lieb ist
Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung (2 Wochen sollten angemessen sein) nachweislich zustellen, also z.B. Einwurfeinschreiben oder mit Zeugen persönlich überbringen.
Nach Ablauf der Frist kannst du online einen Mahnbescheid beantragen oder dich an einen Anwalt wenden.
Brief per Einschreiben mit Rückschein schicken...
dann hast du eine verwertbare Unterschrift und einen Beweis, das er angekommen ist.
Ich gehe trotzdem davon aus, das du keine nachträgliche Rückzahlung bekommst...ohne ein Anwaltsschreiben...lohnt sich nur bei Besitz einer Rechtschutzversicherung...wird der nix machen.
Also wenn du da nix anwaltliches in Auftrag gibst... wirst du das wohl abschreiben können.
Ich würde da kündigen, um Folgekosten zu vermeiden...die nächste Coronawelle wird womöglich im August bzw September wieder anrollen...
Verstehe nicht, das du da nicht schon längst gekündigt hattest...schon in der letzten Coronawelle....hättest du machen können....stand in der Zeitung, das man bei Corona und wochenlanger Schliessungen ein Sonderkündigungsrecht hatte...
Was bei einer ordentlichen Kündigung wichtig istIhre Kündigung muss fristgerecht beim Studio eingehen. Das bedeutet, die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist müssen Sie einhalten. Auch sollten Sie den Eingang der Kündigung nachweisen können. Das geht, in dem Sie sie per Post als Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit qualifiziertem Sendebericht verschicken. Kommt es später zum Streit, ob eine Kündigung fristgerecht erfolgt ist, helfen diese Unterlagen beim Beweis.
Ab dem Zeitpunkt, an dem die fristgerechte Kündigung gilt, sollten Sie in jedem Fall die Zahlungen einstellen bzw. den Bankeinzug widerrufen. Zahlen Sie per Lastschrift, können Sie gegenüber dem Fitnessstudio nicht nur die Kündigung erklären, sondern sollten ihm auch schreiben, dass Sie die Einzugsermächtigung widerrufen. Bucht das Fitnessstudio trotzdem weiterhin unrechtmäßig Beträge ab, können diese dann über die eigene Bank zurückgeholt werden.