Firmenname auf Rechnung zum absetzen von Investitionen (Kleinunternehmer)?
Als Klein- bzw. Einzelunternehmer möchte ich hin und wieder Investitionen absetzen. Beispielsweise einen Schreibtisch.
Meine Steuerberaterin sagte mir, es müsste unbedingt der Firmenname auf der Rechnung stehen.
Nun gibt es in vielen Onlineshops die Möglichkeit als Privat- oder Geschäftskunde zu bestellen. Als Privatkunde kann ich den Firmennamen nur in die Adresszeile mit rein schreiben. Als Geschäftskunde habe ich jedoch Nachteile, dass oft das Widerrufsrecht nicht gelten soll (wobei das wohl eine Grauzone ist). Hier werden mMn oft aber eher Händler angesprochen.
Ist das für das Finanzamt ein großes Problem, wenn kein Firmenname auf der Rechnung steht? Wenn die Rechnung nicht akzeptiert wird, wäre das sehr ungünstig. Das Produkt nicht testen zu können jedoch auch.
2 Antworten
https://www.firma.de/firmengruendung/firmenname-bei-einzelunternehmen-infos-und-tipps/
Und nein, auch wenn es dort steht, es gibt KEIN Kleingewerbe.
Dein Unternehmen heisst z.B. Max Müller. Das steht auf der Rechnung. Und das reicht, weil du nicht im Handelsregister eingetragen bist.
Siehe Petz!
Kleingewerbe gibt es sehr wohl, zwar nicht per Legaldefinition, jedoch juristisch als Abgrenzung zu Handelsgewerbe, welches ein nach § 1 (2) HGB in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Demnach sind Kleingewerbetreibende z.B. Einzelunternehmer, GbRs (welche nicht als Kannkaufleute eingetragen sind). Gewerberechtlich stimmt es, aber Handelsrechtlich gibt es eben einen gravierenden Unterschied.
Du hast keinen Firmennamen.
Du bist Einzelunternehmer.
Vermutlich hast du auch keine Steuerberaterin, die wüsste das.