Firmengründung: Aktienhandel als Tätigkeit?

3 Antworten

Wenn du einen Jahresgewinn von 10.000,00 Euro hast, ist das etwas anderes, als wenn eine UG oder GmbH einen solchen Jahresgewinn hat.

Wenn du einen Jahresgewinn hast, ist der Fall trivial.

Bei einer Kapitalgesellschaft ist das etwas anderes.

Von den 10.000,00 Euro Jahresgewinn werden 500 Euro versteuert (§ 8b KStG), die Steuer beträgt 15%, darauf SolZ macht insgesamt 79,12 Euro Körperschaftsteuer.

Da jedoch die Bank schon 2.637,50 Euro Kapitalertragsteuer und SolZ einbehalten hat (ist übrigens durchgeklagt, es gibt keine Möglichkeit, das zu verhindern), werden durch die Körperschaftsteuererklärung 2.558,38 Euro erstattet.

Die Gewerbesteuer beträgt in Berlin 1.435,00 Euro.

Die gesamte Steuerlast auf Ebene der KapGes ist also 1.514,12 Euro.

Sofern das Finanzamt die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer miteinander verrechnet, muss man sich über Ertragsteuerzahlungen also keine Sorgen machen. Das klappt aber nur in Berlin, Hamburg und noch irgendwo, Bremen glaub ich.

Werden dann die übriggebliebenen 8.485,88 euro ausgeschüttet, so ist diese Ausschüttung in Höhe von 60% tariflich zu besteuern. Bei einem Einkommensteuersatz von 35% sind das also 1.782,03 Euro.

Sehr präzise Ausrechnung. Ergebnis ist dann aber doch, daß im Falle einer Ausschüttung die Gesamtsteuerbelastung höher als durch die Abgeltungsteuer. Machen solche Konstruktionen denn dann überhaupt Sinn?

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@Privatier59

Machen solche Konstruktionen denn dann überhaupt Sinn?

Unter Umständen schon. Durch die 95%ige Steuerbefreiung auf der Ebene der KapGes kann das eine Sparbüchse sein. Man schüttet halt nur aus, was man braucht und lässt den Rest drin.

Man kann auch ein Jahr mit wenig Einkünften für eine Ausschüttung nutzen.

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e.K. ist Einzelfirma, nur im Handelsregister eingetragen. Da gibt es keine besondere Behandlung.

UG/GmbH als Kapitalgesellschaften haben schon einen Sonderstatus. Vermögensverwaltende Gesellschaften zahlen z. B. keine Gewerbesteuer. Im Übrigen werden die gezahlt Abgeltungssteuerbeträge auf die Körperschaftsteuer angerechnet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Eine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft gibt es steuerlich gesehen nicht.

Deshalbist auch Gewerbesteuer fällig und die "Abgeltungsteuer" geht ins Leere, da der Körperschaftsteuersatz mit 15% unterhalb des abgeltenden Steuersatzes liegt. Ich bin jetzt auch zu faul nachzusehen, ob der Gesetzgeber dies (klarstellend) in § 32 irgendwo mit eingebaut hat.

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@EnnoWarMal

D.h. für die Richtigstellung.

Bei Kapitalgesellschaften wird keinerlei Abgeltungssteuer abgezogen, kann ich berichten. Sie zahlen aber wie von dir geschrieben auf die Einkünfte neben der Körperschafts- auch Gewerbesteuer.

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@EnnoWarMal

Jo Du hast Recht Enno. Hast mir aber gleich auch die Lösung für ein Problem meines Bürokollegen geliefert.

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Die Abgeltungssteuer wird bei Personengesellschaften wie auch bei Einzelunternehmen (e.K. UG) auf dei Steuerlast angerechnet.

Kapitalgesellschaften zahlen keine Abgeltungssteuer (das wissen die Depotstellen). Dafür aber Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Es kann je nachdem (Beratungskosten, Anlagebetrag, Höhe der Ausgaben) interessant sein, seine Kapitalanlagen als Kapitalgesellschaft laufen zu lassen, weil dann alle Kosten wie auch ein Geschäftsführergehalt die Steuerbemessungsgrundlage mindern. Allerdings nur, wenn dem in dem spezielen Fall nichts dagegensteht und das kann dir nur ein Steuerberater herausfinden. Missbräuchliche Gestaltung oder eine Richtlinie, die dem entgegensteht, sind denkbar.

Die Steuerbelastung kann je nach Standort etwas höher oder auch ähnlich hoch wie die Abgeltungssteuer sein.