Finanzierungskredit f. Wohnung abbezahlt, kein Steuervorteil mehr, kostenlose Vermietung möglich?
Ich frage hier für einen meiner Kunden, u. hoffe, ihr habt Antwort: Es wurde vor 12 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft, finanziert u. an nahe Verwandte verbilligt verbietet. Das Darlehen lief nun aus, somit dürfte die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung doch auch entfallen, wenn man die Wohnung künftig kostenlos an die Mutter überlässt, die bisher Miete zahlte? Oder wie ist das genau?
1 Antwort
Als Kapitalanleger (Vermieter) kann man die vermietet Wohnung abschreiben: auf 50Jahre heweils liniear 2% p.a.
Dies ist jedoch nur möglich, sofern keine Verbilligte Miete vereinbart ist, da ansonsten das Finanzamt zurecht die Finanzanlage als Privatvergnügen sieht ;)
Also Miete auf mindetens 75% der ortsüblichen Miete festlegen, und die Kosten für die Wohnung (Zinsen, Abschreibungen, Versicherungen..) können abgezogen werden also steuerlich geltend gemacht werden.
ABER: Er muss natürlich die Einnahmen (so oder so) auch versteuern....
Wenn absichtlich keine Einnahmen erzielt werden, so sind natürlich keine Einnahmen zu versteuern vorhanden.
Aber es kann dann auch keine Steuer mehr gespart werden (bis auf die Steuer aus Überschüssen aus V+V, weil keine Überschüsse erzielt werden), also es können weder Instanthaltungs noch Modernisierungskosten abgesetzt werden, ebensowenig die Abschreibung.
die Frage hab ich aber anders verstanden- es ging doch darum, ob noch Miete verlangt werden muß. wo keine Einnahmen, keine Versteuerung der Erträge, oder?