Finanzamt behält Belege ein

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Sofern es nicht Bescheinigungen sind, auf denen explizit "für das Finanzamt" steht (zum Beispiel die Jahressteuerbescheinigungen) kannst und solltest Du diese zurückfordern.

Ich hatte auch schon Diskussionen mit Kolleginnen, was der Quatsch soll, dass wir Originalkontoauszüge zu den Akten nehmen, aber da herrschen teilweise komische Sitten.

wfwbinder  01.11.2010, 15:01

Urinstinkte: Jäger und Sammler. ;-)

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Meandor  01.11.2010, 18:05
@wfwbinder

Oder man ist wieder katholischer als der Papst und versucht an den falschen Stellen Postgebühren zu sparen.

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Die Jahressteuerbescheinigung der Bank, auf der die Abgeltungssteuer, bzw. die anrechebaren Steuerbeträge vermerkt sind, kann das Finanzamt einbehalten. Daher muss man ja auch das Original der Jahressteuerbescheinigung einsenden.

Kontostände, Abschlüsse? Warum hast Du die ingesandt? Es sind doch nur steuerrelevante Dinge wichtig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986