Feuer Brand im Keller Versicherung von wem muß zahlen?

3 Antworten

Die Flusen sind also verbrannt, was wohl nicht gerade als Schaden zu bezeichnen ist. Und was noch? Es haftet der, der den Schaden verursacht hat und zwar mit seinem ganzen Vermögen. Wenn er eine Privathaftpflicht hat, übernimmt die eventuell den Schaden. Natürlich könnte man das auch dem Hauseigentümer melden und Regulierung über dessen Gebäudeversicherung anstreben. Allerdings nehmen Versicherungen bekanntlich Regreß beim Verursacher. Der ist also dadurch nicht raus aus der Haftung. Und, ob ich den Vorgang unbedingt an die große Glocke hängen würde, wüßte ich auch nicht. Immerhin ist fahrlässige Brandstiftung doch eine Straftat:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__306d.html

Wo woanders die Feuerwehr mit dem C-Schlauch den Brand bekämpfen muss, reicht bei einem Fluseneimer der G-Schlauch!

Nun scheint nach dem Fragetext der Schaden erst durch den Anschluss des G-Schlauches entstanden sein. Aber - Du fragst zu Recht - welcher Schaden? Vielleicht der Arbeitsausfall der Haushaltshilfe (weil sie den Eimer nicht mehr leeren muss) oder das erneute Waschen der auf der Leine hängenden, leicht angerauchten Wäsche. Auch das Jugendschutzgesetz könnte noch konsultiert werden;-))

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Es ist mein Haus! Und der schaden ist nicht nur der Eimer! Sondern 1 1/2 Bau Staubsauger , Steuerung der Heizungsanlage ,Pumpeinheit der Heizung, Steckdosen und Lichtschalter verschmort,Lampe an der Decke Geschmolzen, Zwei Räume komplett Schwarz durch die Rauchentwicklung,Treppenhaus zum teil Schwarz, es stinkt überall,und und und. Also war nicht ohne der Brand!

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Es ist mein Haus! Und der schaden ist nicht nur der Eimer! Sondern 1 1/2 Bau Staubsauger , Steuerung der Heizungsanlage ,Pumpeinheit der Heizung, Steckdosen und Lichtschalter verschmort,Lampe an der Decke Geschmolzen, Zwei Räume komplett Schwarz durch die Rauchentwicklung,Treppenhaus zum teil Schwarz, es stinkt überall,und und und. Also war nicht ohne der Brand!

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@erkis81

Also doch ein Fall für die Gebäudeversicherung. Dann aber hurtig: Wenn man nicht umgehend anmeldet, riskiert man den Versicherungsschutz.

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Ich habe mal nachgeguckt und laut http://www.xn--gebudeversicherungtest-24b.de/leistungen/ ist es so, dass die Gebäudeversicherung Brand und Feuerschäden deckt. Ich kann dir leider nicht sagen wie es mit der "fahrlässigen Brandstiftung" aussieht und ob das dann für die Versicherung als Schaden läuft den sie decken würden.

Vielleicht hatte er die Kippe ja auch schon halb ausgedrückt und ging davon aus, dass sie aus war als er sie in den Eimer geworfen hat. Dann könnte vielleicht die Haftpflicht von deinem Freund den Schaden übernehmen.

Dein Freund, als Verursacher, muss haften.

Halt uns auf dem Laufenden, ob er, nachdem Du ihm die Reparaturkostenrechnung präsentiert hast, immer noch Dein Freund ist ....

Da du aber mit ihm im Keller warst und sicherlich gesehen hast, dass er eine Zigarette raucht, hätte Dich das nicht stutzig werden lassen müssen?