Fester Job, Honorararbeit, Minijob?
Guten Morgen,
Ich arbeite auf Teilzeit als Krankenschwester, verdiene ca. 1700,- in der Klinik, habe Angebot eine Gesprächsgruppen zu leiten 3 std in der Wochen auf einem Honorarvertrag, komme nicht über 450,- im Monat.
Darf ich noch eine Minijobs ausüben?
Muss ich mein Honorar tätigen beim Finanzamt melden?
vielen Dank
Sveta
2 Antworten
Die Einkünfte aus dem Honorarvertrag ist gesondert zu ermitteln (Anlage EÜR).
Ein Minijob ist zusätzlich möglich.
Wenn die Gesprächsgruppe von einer gemeinnützigen Institution, einem Verein oder ähnlich veranstaltet wird, könnte die Übungsleiterpauschale zur Anwendung kommen.
Die Honorartätigkeit hat mit dem Minijob nichts zu tun.
Man zahlt Dir das Honorar, damit man außer dieser Ausgabe keinen weiteren Aufwand hat.
Beim Minijob, den Du zusätzlich bei einem anderen Arbeitgeber haben kannst, trägt ja der Arbeitgeber alle Abgaben, was viele nicht wissen und sie auch nicht interessiert. Der Minijob hat ca. 32 % Abgaben, die der Arbeitgeber zusätzlich zahlt.
Drops? Lutschbonbon? Drogenberatungsstelle? Die hat doch irgendeinen Träger, deshalb vermute ich die Übungsleiterpauschale funktioniert. Richtig, die beträgt 2.400,- euro also sind nur noch 1.500,- zu versteuern.
Du mußt die Einnahmen aus Honorararbeit versteuern, d.h. in der Steuererklärung angeben.
Honorararbeit hat nichts mit Minijob (450 €) zu tun.
Du kannst aber auch noch einen Minijob annehmen. Google mal Minijob.
Die Gesprächsgruppe läuft über eine Drobs ( keine gemeinnützige Institution) wenn ich das Richtig gelesen habe, Übungsleiterpauschale beträgt 2400,- im Jahr, nach meiner Rechnung wäre ich mit ca 3900,- im Jahr also 1500,- drüber.
dann wäre ein Minijob trotz möglich? Oder nicht?
ich kenne mich in der Sache überhaupt nicht aus 🤦🏼♀️ entschuldige mich schon mal in voraus.