Fest angestellt und Kleingewerbe überschritten?

3 Antworten

Ein Kleinunternehmer, der den Umsatz von 17.500,- Euro überschreitet, ist ab dem folgenden Jahr Regelbesteuerer.

(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. 

"2020 wird der Umsatz bei Dir 17.500,- überstiegen haben und Du musst mit Umsatzsteuer arbeiten.

Hast Du überhaupt geprüft, ob nicht Regelbesteuerung günstiger ist?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Abscheiderprofi 
Fragesteller
 17.04.2019, 08:40

Danke für deine Bemühungen und deiner Antwort.

Wenn meine Frau jetzt noch ein Gewerbe anmeldet mit der ungefähren Tätigkeit wie ich es habe, werden wir da ggf. Ärger mit dem Finanzamt bekommen? Wäre das zu offensichtlich? Habe von einem Bekannten gehört, dass er aus dem gleichen Grund das vor 7 Jahren so gemacht hat und nach seiner Aussage hin noch nie irgendwo ärger bekommen hat. Da Sie eine 1/2 Stelle hat, soll Sie angeblich auch steuerlich besser gestellt sein mit dem Gewerbe...

Das habe ich alles nicht so richtig verstanden und will verständlicher Weise jetzt keinen Schnellschuss veranstalten und nachher dumm dastehen...

Danke für die Unterstützung und Hilfe

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cats123  17.04.2019, 18:22
@Abscheiderprofi

In Steuersachen hört man nicht auf Bekannte, weil die regelmäßig keine Ahnung haben.

Warum soll die Frau Ärger mit dem Finanzamt haben, wenn sie ein Gewerbe anmeldet?

Warum sollte sie steuerlich (welche Steuer) besser gestellt sein?

Leg noch ein bisschen nach.

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Abscheiderprofi 
Fragesteller
 17.04.2019, 08:41

zweites Gewerbe Sinnvoll...?

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wfwbinder  17.04.2019, 09:27
@Abscheiderprofi
Da Sie eine 1/2 Stelle hat, soll Sie angeblich auch steuerlich besser gestellt sein mit dem Gewerbe...

Das wäre ein absoluter Ausnahmefall, den ich in 46 Steuerwesen nur 3,oder 4 mal hatte.

Das mit dem Gewerbeder Ehefrau um nun unbedingt weiterhin im kleinunternehmerbereich zu brleiben, kann man ohne die Gesamtumstände zu kennen, nicht entscheiden.

Es klappt natürlich auch nur, wenn die Aufträge der Ehefrau nicht vom Ehemann erledigt werden. Sonst ist es natürlich ein Umgehungstatbestand.

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Ergänzend:

Wenn Du im Vorjahr einen Umsatz unter 17.500,-€ hattest und am 1.1.2019 für das laufende Jahr kein Umsatz von über 50.000,-€ zu erwarten war, wird die Umsatzsteuer auch für 2019 nicht erhoben.

Aber in 2020, denn im darauf bezogenen Vorjahr 2019 lag der Umsatz über 17.500,-€.

Steht so in Paragraph 19 UStG.

ab dem nächsten Jahr