Ferienhaus in Italien verkaufen

1 Antwort

Gehe doch mal in Dich und überlege, ob Du das Haus gegen Entgelt vermietet hast, oder ob nur Freunde dort gelegentlich gewohnt haben.

Der Gewinn unterliegt hier dem Progressionsvorbehalt, aber nur, wenn er hier steuerpflichtig wäre.

Der Verkauf eines Hauses, was auch vermietet wird, ist hier erst nach 10 Jahren steuerfrei.

Der Gewinn aus einem selbstgenutzten Haus (in dem man natürlich mal Besuch haben darf), ist steuerfrei.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Der Gewinn unterliegt hier dem Progressionsvorbehalt, aber nur, wenn er hier steuerpflichtig wäre.

Nur zur Klarstellung:

Die Vermietung im EU-Ausland stand früher mal im § 32b, aber das hat mit Wirkung ab 2009 der EuGH kassiert. Seitdem entfällt auf die Vermietung kein PV mehr.

Beim Verkauf innerhalb der 23er Grenzen ist das anders.

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@EnnoWarMal

Vollkommen richtig, aber ich ging davon aus, dass sich die Frage nur auf den Fall des §23 EStG bezog.

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