Fenster auf?

2 Antworten

Der Vermieter hat so etwas überhaupt nicht zu verbieten, das ist ganz allein deine Sache, sollte es allerdings dadurch zu Nässeschäden kommen, dann frag dich mal wer das bezahlt.

Dein Vermieter kann nicht über den Gebrauch der Fenster bestimmen, aber er wird dich bei Wasserschäden durch eindringendes Regenwasser haftbar machen. Deshalb solltest du die Fenster bei Regen schließen.