Fehlüberweisung - Wegfall der Bereicherung für den Empfänger?
Wenn jemand versehentlich Geld auf mein Giro-Konto anweist, sagen wir mal 1000 Euro, und ich die Fehlüberweisung zunächst nicht bemerke. Erst als ich erneut an mein Überziehungslimit bei der Bank stoße, das überwiesene Geld also auch restlos verbraucht ist, bemerke ich die Zuvielzahlung. Kann ich mich auf den Wegfall der Bereicherung berufen, wenn jetzt der Anweisende das Geld von mir zurück fordert?
2 Antworten

Solche Fehlüberweisungen kann es eigentlich nicht geben, da ja die letzte Ziffer eine Prüfziffer ist. Ferner muss ja die BLZ dazu passen. Es kann also nur eine doppelte Buchung einer Gegenstelle sein, die Deine Konto-Nr. und BLZ kennt. Es ist also kein Versehen durch falsche Konto-Nr. sondern anders entstanden, wohlmöglich durch Sinnesänderung der Absenders.

Wenn du bei dem Empfang von der Fremdzahlung weißt oder weißt, dass dir die Zahlung nicht gehört, dann bist du bösgläubig. Erst in diesem Fall haftet du bestimmt und ganz sicher auf die Rückzahlung. Erst dann ist auch der Vorwurf der Unterschlagung begründet, wenn du das Geld für dich verbrauchst. Ansonsten gibt es einen sogenannten Bereicherungswegfall und du musst nichts mehr herausgeben. Schließlich war es auch nicht dein Fehler, der dich mit einer Bereicherung behelligt hat. Dann sollst du auch nicht dafür gerade stehen, dass du die Bereicherung gutgläubig verbraucht hast.