Fehler vom sachbearbeiter muss ich jetzt buesen?

4 Antworten

Du gehst ein ziemliches Risiko ein, wenn Du schon vor einem Bescheid und ohne Rücksprache tätig wirst.

Deine Initiative in allen Ehren, aber Verträge machen, ohne es Dir vorher genehmigen zu lassen ( auch wenn die Belastung sinkt), geht ggf. zu Deinen Lasten.

Nimm die Vertragsentwürfe und gehe zu Deiner Sachbearbeiterin. Wenn Du etwas ohne Rücksprache unterschreibst, bekommst Du Ärger.

Hallo,

Welchen Fehler meinst du ?

du solltest doch wissen, dass alle anfallenden Kosten die nicht aus eigenen angesparten Mitteln getragen werden können, zuvor beim Grundsicherungsamt beantragt und genehmigt werden müssen. In deinem Fall wäre es sogar unstrittig !

zu meinen,

....." Ich habe keine lust ewig auf den bescheid wegen Überprüfung zu warten ....."

das musst du aber, du erwartest schließlich Sozialleistungen ! Es gibt Vorschriften und Regeln, Eigenmächtigkeit kannst du dir als Hilfeempfänger ganz einfach nicht leisten.

Diese Suppe hast du dir selbst eingebrockt ! Wer das Eine will, muss halt mit der Konsequenz leben können !

Tipp zur Schadenbegrenzung:

An deiner Stelle würde ich das Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen und " dabei den Ball ganz flach halten " ! Zeigst du dich reumütig und kooperativ, hast du evtl. doch noch eine gute Chance für die Kostenübernahme, denn Vieles sind Einzelfallentscheidungen.

Als letzte Möglichkeit bliebe dir ansonsten nur (um die selbst verursachten Schulden abtragen zu können) im Amt um ein Darlehen zu bitten. Dieses muss dann aber monatlich in kleinen Summen zurückgezahlt werden.

Hi Gaenseliesel, vielleicht ist der neue Mietvertrag ja noch gar nicht unterschrieben und die alte Wohnung noch nicht gekündigt. Und möglicherweise gibt es gar keinen schriftlichen Bescheid zur Kostensenkung der Unterkunftskosten, und die neue Sachbearbeiterin wollte sich nur wichtig machen ...

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@cyracus

;-) möglich, dass der Sachverhalt lückenhaft geschildert ist.

Wie auch immer, ich denke die Antworten sollten in jedem Fall schon einmal hilfreich sein.

Gruß !

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Welchen Fehler des Sachbearbeiters meinst Du denn? Die Wohnung wurde vor zwei Jahren als angemessen genehmigt. Punkt.

Nun soll die neue Sachbearbeiterin gesagt haben, dass die Wohnung zu teuer sei.

Evtl. gab es zwischenzeitlich eine Mieterhöhung? Oder die Nebenkosten waren zu hoch? Sehr häufig wird ja unangemessenes Heizverhalten vorgeworfen.

Jedenfalls würde ich auch nicht dazu raten, jetzt Hals über Kopf umzuziehen.

Falls Du vom Amt (Sozialamt oder jobcenter) zum Umzug schriftlich aufgefordert wirst, muss dieses auch die Umzugskosten übernehmen.

Doppelmiete wegen Kündigungsfrist wird normalerweise ebenso wenig übernommen wie sonstige Schulden.

In Ausnahmefällen wird Doppelmiete übernommen. Hier ist nicht geschildert, ob Fragestellerin aus eigenem Antrieb die Wohnung wechseln will, oder ob es einen schriftlichen Bescheid gibt zur Aufforderung der Kostenbegrenzung. - Wohl wegen Aufregung ist der Sachverhalt in der Frage ja dürftig beschrieben.

Möglicherweise gibt es gar keine schriftliche (!!) Aufforderung, die Mietkosten zu senken. Möglicherweise wollte die neue Sachbearbeiterin ihrer neuen "Kundin" nur per mündliche Aussage zeigen, wer der "Chef im Ring" ist. - Es passiert wohl nicht selten, dass bei neuer Kontaktaufnahme zwischen Sachbearbeiter und "Kunde" erstmal eine solche Schreckensnachricht ausgesprochen wird, damit "Kunde" geängstigt wird.

Ich kenne zumindest einen solchen Fall. Da wurde der "Kundin" mit wichtigem Ton gesagt, ihre Wohnung sei zu groß und zu teuer. Dabei war die Wohnung 2 Quadratmeterlein größer als erlaubt (also im tolerierbaren Bereich), und die Miete lag unter der erlaubten Höchstgrenze. Von dem Thema war später auch nie wieder die Rede. War also reine Wichtigtuerei.

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Für künftig: Wenn Du einen Zusatz zu Deiner Frage hast, dann schreib den in Form einer Antwort unter Deiner Frage, damit alles auf einer Seite zusammenhängt.

Nun zu Deiner Frage:

Die Zusage zu Deiner Wohnung hast Du doch sicherlich schriftlich.

Dass in den letzten Jahren auch Mieterhöhungen waren, liegt ja in der Natur der Sache. Und auch Deine vorherige Sachbearbeiterin hatte ja nichts zu beanstanden.

Hat die neue Sachbearbeiterin Dir nur mündlich gesagt, die Miete Deiner Wohnung sei zu hoch, oder hast Du einen entsprechenden schriftlichen Bescheid. - Falls sie es nur gesagt hat, dann brauchst Du Dich nicht darum zu kümmern. Es kommt nicht selten vor, dass sich Sachbearbeiter mit derartigen oder ähnlichen Aussagen wichtig machen oder den "Kunden" (wie es dort ja heißt) ängstigen wollen. - Erst wenn Du derartige Aussagen schriftlich bekommst, musst Du reagieren. (Falls Du darüber einen schriftlichen Bescheid bekommen hast, dann wann? und wann ist Ende der Frist für einen Widerspruch?)

Wenn Du es schriftliche bekommen hast, und wenn noch Zeit ist für einen Widerspruch, dann lege den Widerspruch ein und lege als Anlage eine Kopie der Zusage der früheren Sachbearbeiterin bei.

Gehe damit gemeinsam mit einem Ämterlotsen, auch Beistand genannt, zum Vorgesetzten Deiner Sachbearbeiterin. Erkläre den Sachverhalt und gib den Widerspruch ab. Lass Dir dies auf einer mitgenommenen Kopie bestätigen.

Es geht doch nicht, dass eine Sachbearbeiterin sagt "hü" und die andere "hot" (also die eine sagt "ja" und die andere "nein").

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Zum Thema Ämterlotsen und andere hilfreiche Hinweise HIER GANZ WICHTIGE INFOS von mir (vor einiger Zeit gab ich sie vollständig rein, was für die Fragenden angenehmer war - wegen technischer Probleme hier verweise ich Dich auf meine Hinweise jetzt so):

In meiner Antwort auf die Frage (ich weiß, die Frage ist nicht Dein Thema)

Darf das Jobcenter das ALG1 von meinem Sohn (22) komplett vom ALG2 abziehen?

https://www.finanzfrage.net/frage/darf-das-jobcenter-das-alg1-von-meinem-sohn-22-komplett--vom-alg2-abziehen?foundIn=list-answers-by-user#answer-1121352

erkläre ich ausführlich den

Umgang mit Sozialbehörden

Bitte lies das sorgfältig. - Und lade Dir die dort von mir empfohlene Datei runter

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

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Und falls Du auch gerne in die neue Wohnung umziehen willst:

Hast Du Dir die neue Wohnung genehmigen lassen? Wenn ja, sollte dem Jobcenter auch der Einzugstermin bekannt sein. Du schreibst, dass es sich um zwei Doppelmieten handeln würde. Hier Artikel zu Doppelmieten, wenn Umzug wegen Kostensenkung notwendig ist:

(Sozialgericht Berlin:) Hartz IV: Jobcenter muss Doppelmiete nur im Ausnahmefall zahlen

http://www.hartziv.org/news/20120602-hartz-iv-jobcenter-muss-doppelmiete-nur-im-ausnahmefall-zahlen.html

(Sozialgericht Kiel:) Jobcenter muss Doppelmieten übernehmen

https://sozialberatung-kiel.de/tag/alg-ii-doppelmieten/

und hier: Umzug als Hartz IV-Empfänger: So klappt's mit der Kostenübernahme

https://www.umzugsratgeber.de/umzug-als-hartz-iv-empfaenger-so-klappts-mit-der-kostenuebernahme/

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Bei weiterem Beratungsbedarf zu diesem oder einem anderen sozialen Thema empfehle ich eine Sozialberatung. Google mit sozialberatung und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare einen Beratungstermin.

Wohnst Du in Hamburg, hole Dir Rat bei der sehr guten Beratungsstelle Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73). Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren (die dürfen nur Hamburger beraten).

Ach ja, wundere Dich nicht dass zu diesem Thema vielfach auf Hartz IV Bezug genommen wird. Kosten der Unterkunft und Regelsatz sind bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) und Hartz IV (SGB II) identisch.

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