Falsches TV-Kabel verlegt - wer zahlt Neuverlegung?
Guten Tag,
Ausgangssituation:
Wir wohnen in der 4ten Etage eines Mehrfamilienhauses. Nachdem wir nun das Internet auf Unitymedia (Vodafon) umgestellt haben und somit das ganze über den Kabel-Anschluss läuft. Sind uns starke Störungen aufgefallen. Zum einen im TV-Bild, zum anderen beim Internet (Paketverlust).
Ein Techniker der Vodafon hat herausgefunden, dass das Kabel, welches verlegt ist/wurde falsch ist. Zum einen sind mehrerer Stückchen der Kabel aneinander gesteckt, zum anderen ist das Kabel, welches von der vorherigen Wohnung, zu unserer Wohnung durchgeschleift wurde, nur ein einfach-geschirmtes Kabel ist, als ein doppeltes. Somit ist die Signalprüfung auch "Durchgefallen". Die Vodafone via. Fernwartung und der Techniker vor Ort bestätigen also, dass das Signal zu schlecht für eine ausreichende Leistung ist.
Nun heißt es, es soll ein Bohrung zur Wohnung davor gemacht werden und ein neues Kabel verlegt werden. Mein Vermieter stimmt zu, meint jedoch, ICH muss diese Kosten zahlen? Ist das korrekt?
Meiner Meinung nach ist dies ein Installationsfehler und somit kein Fehler meinerseits.
Vielen Dank und viele Grüße,
PG
3 Antworten
Du hast die Wohnung mit dem Kabel gemietet, das Kabel ist nicht Ausreichend für Internet per Kabel aber ausreichend für KabelTV.
Wurde dir bei Vermietung zugesagt vom VM das Internet über Kabel möglich ist? Wenn nein, dann kannst du nicht davon ausgehen, da es das vor einigen Jahren noch nicht gab und kein Standard ist.
Du hast die Möglichkeit Internet übers Telefonkabel zu bekommen.
Willst du mehr, dann musst du das bezahlen.
Wem gehört die Kabelanlage denn überhaupt?
Unitymedia hat die Verkabelung immer selber angelegt, als Marketingmaßnahme. Möglicherweise haben das andere Anbieter auch gemacht. Dann wäre es ohnehin fraglich ob der Vermieter selber nachbessern muss.
Wenn das Kabel nur für Fernsehempfang vorgesehen war braucht der Vermieter auch dann, wenn er selber zuständig sein sollte keine Nachbesserung zu leisten.
Wurde beantwortet.