Falsche Ortsangabe in Anhörungsbogen bei Parkverstoß?

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Hallo,

Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 21.07.1999 - 2a Ss (OWi) 197/99 (OWi) 61/99 II) hat entschieden:

Der Bußgeldbescheid wird nicht durch eine falsche Bezeichnung des Tatorts unwirksam, wenn der tatsächlich gemeinte Tatort unzweifelhaft ist.

Eine zum Teil fehlerhafte Bezeichnung im Bußgeldbescheid führt nicht zur Unwirksamkeit des Bußgeldbescheides.

Bei einer falschen Bezeichnung der Ortsangabe kommt es darauf an, ob die näheren Umstände zweifelsfrei ergeben, welcher Ort gemeint ist, dann ist der Bußgeldbescheid eine ausreichende Verfahrensgrundlage (OLG Hamm VRS 47, 203).