Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer trotz Privatinsolvenz?
Hallo liebe Gemeinde,
das Internet ist zwar voll mit Informationen, jedoch habe ich auf meiner Suche keine Antwort auf meine Frage gefunden.. -Vielleicht ist hier ja der ein oder andere unterwegs, der eine Antwort hat & mir weiterhelfen kann, wir versuchen es mal.
(Wichtige Info vorab, befinde mich auf dem Weg in die Privatinsolvenz)
Folgendes Szenario:
Unser Auto ist hinüber und ein neues muss her. Wir haben aktuell kein Geld für ein neues (gebrauchtes), daher haben meine Eltern eins bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Dieses wollen sie uns gerne zur Verfügung stellen, allerdings wäre es schön, wenn ich die Zulassung und Versicherung auf mich erledigen könnte, meine Eltern haben ja schon 3 Autos angemeldet und versichert…
Der Brief würde nach Anmeldung bei meinen Eltern sein, der Schein bei mir.
Ebenfalls würden wir uns dementsprechend an den (für uns aufgenommenen) (Un)Kosten beteiligen wollen, weil wir auch nichts umsonst haben möchten.
Kann jemand eine plausible Antwort geben, ob das gewünschte Vorhaben so möglich ist, oder ob lieber Abstand davon genommen werden sollte?
Ich bedanke mich im Voraus recht herzlich über eure Antworten. Beste Grüße und einen schönen Rest 1.Advent
Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen
2 Antworten
Als Laie meine Meinung: Da auf dem Kaufvertrag nachweislich der Name der Eltern ist, der Kaufpreis auch nachweislich von den Eltern bezahlt wurde, sind sie Eigentümer des Kfz. Du nur Besitzer.
Du formulierst die Frage falsch.
Natürlich kann man das Auto ummelden. Und Halter eines Fahrzeugs zu sein heißt nicht, dass man zugleich Eigentümer ist, vgl. Leasingfahrzeuge.
Nur wird es bei einer Privatinsolvenz dann erheblichen Begründungsaufwands bedürfen um darzulegen, dass das Auto nicht an Dich verschenkt worden war.
Möglicherweise hast du mit der Formulierung recht, tut mir leid.
Das habe mit den Halter, Besitzer und Eigentümerschaften ist soweit logisch. Dein Beispiel des Leasings ist ja genau das gleiche.
Wenn allerdings meine Eltern wünschen, dass eine Nutzungsvereinbarung geschlossen werden würde, welche besagt, dass sie das Fahrzeug bis auf Widerruf zur Nutzung überlassen, ich jedoch für den Zeitraum der Halter, sowie Versicherungsnehmer eingetragen werden soll, wäre dann immer noch die Frage, ob’s geschenkt ist?
Beste Grüße und vielen Dank.
Moin Moin, danke für die Antwort. So auch meine Intuition..
Kaufvertrag weiß ich nicht ob es einen gibt, aber ein Kontoauszug aus dem die Bezahlung hervorgeht sollte ausreichen?