Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer trotz Privatinsolvenz?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

Ummeldung und Versicherung möglich 100%
Nicht möglich 0%

2 Antworten

Ummeldung und Versicherung möglich

Als Laie meine Meinung: Da auf dem Kaufvertrag nachweislich der Name der Eltern ist, der Kaufpreis auch nachweislich von den Eltern bezahlt wurde, sind sie Eigentümer des Kfz. Du nur Besitzer.

Moin Moin, danke für die Antwort. So auch meine Intuition..

Kaufvertrag weiß ich nicht ob es einen gibt, aber ein Kontoauszug aus dem die Bezahlung hervorgeht sollte ausreichen?

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@Acht94

Ohne Kaufvertrag gibt es kein Auto.

Wurde ein Auto gekauft, gibt es einen Kaufvertrag, irgendwie logisch oder?

Ob schriftlich oder mündlich ist egal, aber es gibt einen Kaufvertrag.

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@Alarm67

Soweit so klar. Ich habe mich unklar ausgedrückt, tut mir leid. Was ich meine ist, ich weiß nicht, ob es einen schriftlichen Kaufvertrag gibt, oder ob lediglich ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde.

Besten Dank

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Du formulierst die Frage falsch.

Natürlich kann man das Auto ummelden. Und Halter eines Fahrzeugs zu sein heißt nicht, dass man zugleich Eigentümer ist, vgl. Leasingfahrzeuge.

Nur wird es bei einer Privatinsolvenz dann erheblichen Begründungsaufwands bedürfen um darzulegen, dass das Auto nicht an Dich verschenkt worden war.

Möglicherweise hast du mit der Formulierung recht, tut mir leid.

Das habe mit den Halter, Besitzer und Eigentümerschaften ist soweit logisch. Dein Beispiel des Leasings ist ja genau das gleiche.

Wenn allerdings meine Eltern wünschen, dass eine Nutzungsvereinbarung geschlossen werden würde, welche besagt, dass sie das Fahrzeug bis auf Widerruf zur Nutzung überlassen, ich jedoch für den Zeitraum der Halter, sowie Versicherungsnehmer eingetragen werden soll, wäre dann immer noch die Frage, ob’s geschenkt ist?

Beste Grüße und vielen Dank.

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