Fahrtkosten bei Rezeptabholung beim D-Arzt?

1 Antwort

Hier informiert der VDK - Wenn Du schwerbehindert bist, hast Du evtl. eine Chance. Denkbar ist, dass eine KK für die ledigliche Rezeptabholung gar nichts erstattet.

https://www.vdk.de/deutschland/pages/gesundheit/70922/wer_zahlt_die_fahrtkosten

  • Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Fahrtkosten, wenn dies medizinisch notwendig ist. Das trifft zu bei:Leistungen, die stationär erbracht werden,
  • Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch ohne stationäre Behandlung,
  • Krankentransporten mit aus medizinischen Gründen notwendiger fachlicher Betreuung oder in einem Krankenwagen,
  • Fahrten zu einer ambulanten Behandlung sowie bei Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder einer ambulanten Operation im Krankenhaus, wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird.