Fahrtkosten bei Rezeptabholung beim D-Arzt?
Hallo mir wurden die Fahrtkosten zum Krankenhaus, in dem mein D-Arzt sitzt, gestrichen. Dieses befindet sich zwar im gleichen Ort, jedoch immerhin 2 km entfernt. Habe ich Anspruch auf die Erstattung?
Danke und Grüße
1 Antwort
Hier informiert der VDK - Wenn Du schwerbehindert bist, hast Du evtl. eine Chance. Denkbar ist, dass eine KK für die ledigliche Rezeptabholung gar nichts erstattet.
https://www.vdk.de/deutschland/pages/gesundheit/70922/wer_zahlt_die_fahrtkosten
- Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Fahrtkosten, wenn dies medizinisch notwendig ist. Das trifft zu bei:Leistungen, die stationär erbracht werden,
- Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch ohne stationäre Behandlung,
- Krankentransporten mit aus medizinischen Gründen notwendiger fachlicher Betreuung oder in einem Krankenwagen,
- Fahrten zu einer ambulanten Behandlung sowie bei Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder einer ambulanten Operation im Krankenhaus, wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird.