Fahrtkosten bei beruflicher Weiterbildung
ich fahre jeden samstag in eine 40 km entfernte stadt zur beruflichen weiterbildung. ich habe gehört, dass ich für die fahrtkosten dorthin 60 Ct. je kilometer absetzen kann. ist das richtig oder gesetzeswidrig?
2 Antworten

Bei den normalen Fahrten zur Arbeit gilt die Entferungspauschale - also 30 Cent pro Entferunungskilometer. Doch bei den Forbildungsreisen kann man den Hin- und Rückweg ansetzen, also die tatsächlich zurückgelegte km-Strecke, das erhöht die Werbungskosten, senkt die Steuern und erhöht die Steuererstattung.

Hierbei wird nicht Entfernungspauschale von € 0,30/km angesetzt (auch unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel).
Es werden die tatsächlich gefahrenen Kilometer zu je € 0,30/km angesetzt, wenn Du mit Deinem PKW fährst. Durch die Berechnung des Hin- und Rückweges ergibt sich zufällig der doppelte Betrag bei dieser Berechnung.