Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr?

2 Antworten

Der Sachverhalt muss ermittelt werden, denn es gab eine Verletzte.

Also alles ganz ruhig angehen. Den Sachverhalt schildern und fertig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Ich schätze, du sollst zunächst nur Auskünfte zum Unfallhergang erteilen.

Da du als Geschädigter Anspruch auf einen Anwalt hast, solltest du ihn vorab befragen. Der Anwalt hat auch die Möglichkeit die Akten einzusehen, vielleicht ist die Schuldfrage nicht so klar, wie du annimmst.

Idk, die Polizistin hat gemeint dass ich keine angst haben soll da kommt nix auf mich zu, die müssen das so machen weil sie sich leicht verletzt hat

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