Fahren ohne Fahrerlaubnis während Fahrschule?
Hallo ich habe eine frage was mit seit tagen nicht schlafen lässt. Bin 25 jahre alt. Ich bin seit fast einem jahr angemeldet und im märz habe ich meine Theorie Prüfung bestanden und somit ist meine Fahrschule um ein Jahr verlängert. Und habe auch 22 Fahrstunden fertig. Warte auf mein Prüfungstermin seit 2 Monaten. Und vorgestern wurde ich von Polizei angehalten. Es war zum ersten Mal in meinem Leben und das vor meiner Haustür fast. Ich war bei meiner Tante in 5 km entfernung und weil sie so krank ist, bin ich mit dem Auto dahingefahren. Ich wurde angehalten habe direkt wo sie mich nach Papiere gefragt haben ehrlich gesagt dass ich kein Führerschein habe und dass es wirklich Notfall war. Dann haben sie mich nach Ausweis gefragt hatte es leider auch nicht dabei. Weil wir schon so in der nähe waren haben sie mir gesagt ich soll mein Führerschein holen und dass ich es alleine hochgehen soll und holen soll weil wenn es meine eltern sehen denken die dass was schlimmes passiert ist als das. Es war ungefähr 00 Uhr. Und dann haben sie mir gesagt dass das ein test war ob ich fliehe oder nicht. Ob ich wegrennen würde oder nicht. Dass ich denen geholfen habe und ehrlich bin etc. Wurde auch berichtet haben sie mir gesagt. Die beamten waren auch sehr nett. Das problem ist ich bin noch in der Fahrschule angemeldet. Die beamten meinten dass ich mein Fahrschule weiter machen soll. Bis ein brief kommt oder kann auch gut sein dass ich den brief nach der prüfung kriegen kann.
meine frage ist jetzt ob einer davon ahnung hat was mich jz erwartet. Ob ich mein fahrschulausbildung weiter machen kann oder nicht. Und was mich also so alles erwartet wenn der brief da ist.
5 Antworten

fahren ohne fahrerlaubnis ist eine straftat, da wird also seitens der staatsanwaltschaft noch was hinterherkommen. die führerscheinstelle wird informiert und dann darfst du erstmal keine prüfung machen, so lange, wie das verfahren läuft. wenn du deinen strafbefehl erhalten hast, dann musst du eine kopie an die führerscheinstelle schicken. wie es dann weiter geht, ist abhängig davon, was im strafbefehl steht:
geldstrafe = dein prüfauftrag wird wieder freigeschaltet, du kannst beim tüv die prüfung machen
+ fahrverbot = dein prüfauftrag wird erst nach ablauf des fahrverbotes wieder freigeschaltet
+ fahrerlaubnissperre = dein führerschein hat sich erledigt. du musst nach ablauf der sperre einen neuen antrag für den erwerb des führerscheins stellen, die gebühren sind dann erhöht (circa 160 euro + führungszeugnis) und du musst auch die theoretische prüfung noch einmal neu machen.
so lange, wie das verfahren noch läuft, wird dein antrag pausiert, sprich, du verlierst keine weitere zeit von dem einen jahr, was du hast, um nach der theoretischen auch die praktische prüfung zu machen. die frist läuft erst dann weiter, wenn die führerscheinstelle dich wieder freischaltet

ergänzend aus meiner erfahrung (habe mal in der führerscheinstelle gearbeitet): es wird wohl auf eine geldstrafe hinauslaufen, eine sperre sehe ich hier jedenfalls nicht.

Sehr wahrscheinlich wirst Du Deinen Führerschein ohne Probleme weiter machen können. Denn sobald Du einen Führerschein hast, besteht keine Wiederholungsgefahr mehr. Ein Fahrverbot wirst Du nicht bekommen, denn das besteht ja auch so: Ohne Führerschein darfst Du nicht fahren.
Trotzdem wird es wahrscheinlich für das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Strafe geben. Vermutlich eine Geldstrafe. Die hängt auch von Deinem Einkommen ab.


"Ich war bei meiner Tante in 5 km entfernung und weil sie so krank ist, bin ich mit dem Auto dahingefahren."
Taxis, Freunde, Bekannte und/oder Eltern konnten dich bei diesem ach so schweren Notfall also nicht dort hin bringen, so so, .....
Für den Richter würde ich mir aber eine bessere Ausrede einfallen lassen, was Dir aber im Übrigen eh nicht helfen wird!

Du hast eine STRAFTAT begangen:
Kommt der Brief bevor Du bei der Fahrschule fertig bist, wirst Du vermutlich nicht zur Prüfung zugelassen und bekommst eine Führerscheinsperre.
Kommt der Brief danach, darfst Du den Führerschein wieder abgeben und bekommst eine Sperre.


Hat einer erfahrung damit oder weiss was genau passiert

Was soll da passieren? Die Polizei übergibt das dam Staatsanwalt und dieser erhebt die Anklage. Dann kommt es entweder zu einer Hauptverhandlung oder (und das halte ich für wahrscheinlicher) du bekommst direkt einen Strafbefehl. Da steht dann drin, was der Spaß kostet und wie lange die Sperrfrist ist.


Fahrverbot. Und hoffentlich eine sehr hohe Geldstrafe.

Kann ich aber mit der fahrschule weitermachen und in den prüfung rein?

spannende Frage. Kann ich dir nicht beantworten.
dass du unfähig bist am Verkehr als Fahrer teilzunehmen, das hast du ja bewiesen. Somit brauchst du auch keinen Führerschein.
Was erwartet mich den genau? Was passiert den dann noch?