Fahren ohne Fahrerlaubnis?

3 Antworten

Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB).

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Ich möchte ergänzen ich habe eine Fahrerlaubnis aber wegen einer Epilepsie mussste ich 1 Jahr das fahren verzichten und hatte eine nicht Einsicht auf das Fahrverbot da ich nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen habe.

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