Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Vor über 2 Jahren wurde ich gestoppt wegen Verkehrskontrolle genauer gesagt 2 Jahre und 5 Monate. Dort stellte man fest das ich nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis bin jetzt nach über 2 Jahren bekomme ich eine Vorladung zu Polizei geht das noch oder ist das zu spät nach über 2 Jahren
3 Antworten

Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB).
Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Ich möchte ergänzen ich habe eine Fahrerlaubnis aber wegen einer Epilepsie mussste ich 1 Jahr das fahren verzichten und hatte eine nicht Einsicht auf das Fahrverbot da ich nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen habe.

Wie kommsrt Du auf die Idee, dass diese Straftat verjährt sein könnte?
Darauf stehen ......
https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/fahren-ohne-fuehrerschein/