Fällt die BG Hinterbliebenenrente für mich weg, wenn ich mit meinem neuen Partner ein Kind bekomme (keine Heirat) und was passiert mit dem Freibetrag der Rente?

1 Antwort

Nur durch eine Heirat  vor dem Standesamt ( nicht bei einer nur kirchlichen) ändert sich der Status und Du wärst dann keine Witwe mehr.

 Der Unterhalt den Dein Partner  für Euer Kind zahlen würde, hat nichts mit Einkommen wegen Witwenrente zu tun.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. D.h. die Rente bleibt in der gleichen Höhe bestehen, trotz des neuen Kindes!?

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@Nena06

Es ändert sich nichts. Die Rente wird auch nicht erhöht, da das Kind einen anderen Vater hat ;-))

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@Primus

Das ist ja klar ;) Vielen Dank und sonnige Grüße

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@Nena06

Gerne... und sonnige Grüße nehme ich bei unserem Schiedwetter gerne an und schicke sie zurück ;-))

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