Ich bin Werkstudent und bekomme dort ca 670€ brutto, 600 netto) zusätzlich bekomme ich noch halbwaisenrente (ca. 222) und Hinterbliebenenrente (ca. 96€). Jetzt wurde mir aber seitdem ich als Werkstudent arbeite, von der Hinterbliebenenrente Lohn- und Kirchensteuer abgezogen. Meine Frage ist jetzt, ob die 2 Renten als Einkommen angerechnet werden und ich deshalb über den Freibetrag von 950 € im Monat gekommen bin und deshalb Lohnsteuer zahlen muss. Wird mir die Lohnsteuer immer nur davon abgezogen wo ich eine niedrigere Steuerklasse habe? (In meiner Arbeit bin ich Steuerklasse I und Hinterbliebenenrente Klasse VI) und die letzte Frage ist, ob ich zusätzlich wenn ich bei meinem Werkstudentjob mehr als 950 verdiene dann zusätzlich auch wieder Lohnsteuer zahlen muss. Ich lese im Internet auch unterschiedliche Dinge einmal dass ich Lohnsteuer zahlen muss wenn ich den Jahresfreibetrag überschreite und einmal wenn ich monatlich die 950€ überschreite.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. D.h. die Rente bleibt in der gleichen Höhe bestehen, trotz des neuen Kindes!?