Fachzeitschrift Abo als Werbungskosten?

1 Antwort

(Fast) Alle Werbungskosten für Kapitalerträge sind durch den Sparerpauschbetrag von € 801 abgegolten, auch die Abokosten für diese Zeitschrift oder die Reisekosten zu Hauptversammlungen.

Nicht abgegolten sind z. B. die An- und Verkaufsspesen, die beim Verkauf gewinnmindernd sind.