Extreme Steuernachzahlung?

3 Antworten

Wie kann das sein?

Das kann Dir niemand erklären der nicht weiß, welche Zahlen Du eingetragen hast.

Die Frage warum Du zur Abgabe verpflichtet bist, läßt sich einfach beantworten:

Weil Du vom Finanzamt aufgefordert wurdest.

Siehe § 149 Abgabenordnung

§ 149 Abgabe der Steuererklärungen

(1) Die Steuergesetze bestimmen, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist (das wäre hier § 46 EStG, danach Du nicht). (Aber dann) Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird. Das trifft auf Dich zu.

wenn Du nur Lohneinkünfte hattest und nichts mit Progressionsvorbehalt (ALG I z. B:)

gibt es keine Nachzahlung. nochmal sorgfältig eingeben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Dann hätte ich allerdings irgendwas mit Begründung erwartet nicht nur eine "Erinnerung an die Abgabe". Zumal jetzt erst, nachdem ich 1,5 Jahre nichts gehört habe. Aber okay, geb ich sie ab.

Durch bezahlte Überstunden etc. kann die Nachzahlung (wie unten erwähnt nur noch 200 €) nicht zustande kommen? Dann muss ich nochmal suchen, was noch nicht passt.

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@Alex121

WEnn man nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat, kein Freibetrag eingetragen war, keine Sachverhalte für einen Progressionsvorbehalt vorliegen, kann keine Nachzahlung entstehen, weil der Lohnsteuerabzug auf alle Einkünfte vorlag.

Deshalb halte ich einen Fehler in der Erklärung für wahrscheinlicher, als das der Arbeitgeber einen entscheidenden Fehler beim Steuerabzug gemacht hat.

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Weil Du vom Finanzamt aufgefordert wurdest.

Das wäre dann ein Verwaltungsakt, der mit den üblichen Mitteln (Einspruch; §§ 130, 131 AO) angegriffen werden kann.

(Wie wir aber inzwischen wissen, wurde der Fragesteller eben NICHT aufgefordert.)

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Nun, wenn Du das per Elster durchrechnest, dann wird auch klar, wo denn die Diskrepanzen zur Lohnsteuer liegen.

Welcher Betrag wird als gezahlte Lohnsteuer ausgewiesen und welcher wird in Elster berechnet?

Werden Kinder korrekt berücksichtigt?

Werden Krankenversicherungszahlungen korrekt berücksichtigt?

Gibt es Unterschiede bei Werbungskosten?

Entweder Du hast etwas bei der Eingabe in Elster vergessen oder aber Dein Arbeitgeber hat sich bei der Berechnung der Lohnsteuer kräftig vertan.

Ah okay das war's, vielen Dank. Die Anlage "Vorsorgeaufwand" fehlte und damit die Ausgaben für KV etc.

Bleiben noch 200€ nachzuzahlen.

Aber die Frage wann ich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bin ist mir noch nicht klar.

Ich denke der Satz trifft bei mir zu, dennoch wurde ich vom Finanzamt angemahnt: "Auf die Einkommensteuererklärung verzichten dürfen Sie zum Beispiel, wenn Sie als Alleinstehender ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit vorzuweisen haben – gleichgültig, in welcher Höhe. In diesem Fall wird die Lohnsteuer bei der Abrechnung durch den Arbeitgeber automatisch abgezogen."

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@Alex121

Die Frage ist dennoch, wo denn der Fehler liegt, wenn nämlich Steuerklasse I und keine sonstigen Einkünfte vorliegen. Dann sollte der Lohnsteuerjahresausgleich des Arbeitgebers bereits dafür gesorgt haben, daß die korrekte Lohnsteuer abgeführt wird. Es erschließt sich mir noch nicht ganz, wo die 200 EUR Nachzahlung herkommen. Vergleiche die Werte nochmals.

Außerdem: wurden keine Werbungskosten angegeben? Hast Du keine? Fahrten zur Arbeit so wenige? Keine Fortbildungsaufwendungen?

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@gandalf94305
Dann sollte der Lohnsteuerjahresausgleich des Arbeitgebers bereits dafür gesorgt haben, daß die korrekte Lohnsteuer abgeführt wird.

Erstens ist nicht gesichert, dass der Arbeitgeber überhaupt einen LStJA durchgeführt hat und zweitens kann ein LStJA stets nur zu einer Verringerung der Jahreslohnsteuer führen.

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