Existenzgründungszuschuss und Minijob
Ich habe mich zum Jahreswechsel selbständig gemacht und nun auch die Mitteilung erhalten, dass ich einen Existenzgründungszuschuss erhalte. Zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes möchte ich allerdings noch einen Minijob (max. 400 Euro pro Monat) annehmen, denn in der Anlaufphase meiner Selbständigkeit habe ich kaum Einnahmen. Stimmt es, dass ich einen Minijob neben meiner hauptberuflichen Selbständigkeit annehmen kann, ohne steuerliche Einbußen zu haben - also bekomme ich keine steuerlichen Abzüge bei den 400 Euro und auch den Existenzgründungszuschuss nicht gekürzt ?
1 Antwort
Das sind zwei völlig unterschiedliche Punkte.
Der Existenzgrüdungszuschuss wird nciht gekürzt, wenn man nebenher ncoh einer abhängigen Beschäftigung nachgeht.
Die steuerliche Frage hängt davon ab, ob man dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte aushändigt, oder nciht. Wenn es über Lohnsteuerkarte abgerechnet wird, gehört der Lohn (der ja dann auf der Steuerkarte bescheinigt wird) in die Steuererklärung.
Gibt man keine Lohnsteuerkarte ab, wird der Arbeitgeber die 400,- Euro mit 2 % pauschal versteuern udn damit ist der Fall erledigt. Er darf die 8,- Euro vom Nettolohn abziehen.