Ex Mann verstorben. Vor 30 Jahren dort eingezogen. Im Mietvertrag steht nichts von hinterlassen der Wohnung bei Auszug. Müssen die Kindern renovieren?
Gestern hat der neue Mieter den Mietvertrag unterschieben. Er möchte die Wohnung NAKT übernehmen. Der vermieter verlangt nun....Alle Tapeten ab. Tepichböden raus. Holzdecken ab. Holzwand ab. Klinker in der Küche ab und die Wand spachteln. D ie Bodenfliesen in der Küche raus. Die Türrahmen die Löcher von der Zihamonika Tür weg machen und streichen. Ist das richtig? Wir sind damals mit den Kindern dort eingezogen ohne Übernahmeprotokoll. SOLL ICH ZUM ANWAlT???
3 Antworten

Der vermieter verlangt nun...
Verlangen kann der viel .... nur was steht zum Thema Schönheitsreparaturen im Vertrag. Anhand des Alters dieses Vertrages vermute ich mal, dass dort noch die strikten/ starren Fristen für Schönheitsreparaturen stehen ......
Dann wärest Du raus, denn dieser Passus gilt zwischenzeitlich als unzulässig :
https://www.mietrecht.org/schoenheitsreparaturen/schoenheitsreparaturen-starre-fristen/
zum Thema Teppichboden / Holzdecken / Wandverkleidung etc. - wer hat diese/n verlegt .... angebracht?
Ich würde Mitglied eines Mieterbundes werden, um die einzelnen Punkte zu klären.

Grundsätzlich kann der Vermieter dich auffordern, bei Übergabe der Wohnung alle ein- und verbauten Teile zu entfernen, die ohne seine Zustimmung in die Wohnung eingebaut wurden. Was das im Einzelfall bei euch ist, kannst nur du wissen. Das fällt im Übrigen NICHT unter "Schönheitsreparaturen".


Das ist unerheblich. In eurer Akte muss es Hinweise geben, was der vorherige Vermieter genehmigt hat und was nicht. Die Mieterakten werden beim Hausverkauf mit übergeben. Wenn ihr keine schriftliche Genehmigung über Ein- oder Umbauten habt, muss alles zurückgebaut werden

Muß alles nicht gemacht werden, wenn im Mietvertrag nichts davon steht.
Hast du die Anforderungen schriftlich, dann ab zum Anwalt .

Wir haben die wohnung so mit den holzdecken...Holzwand und klinker in der Küche übernommen