Ex freundin zieht aus der Gemeinsamem Wohnung aus?

4 Antworten

Da sie mit im Mietvertrag steht und somit die gleichen Rechte und Pflichten hat wie du, kann sie das machen.

Mein Tipp: Sie soll vorab alles packen. Das was nicht eingepackt ist, packst du in Umzugsboxen und stellst alles in den Flur in die Nähe der Haustür.

Habe ich bei meiner Ex auch so gemacht. Schleppen durfte sie dann alleine.

Ich hatte den Vorteil, dass nur ich im Mietvertrag stand. Insofern musste ich keine fremden Helfer in meiner Wohnung dulden.

Indem alles im Flur steht kannst du vermeiden, dass andere Räume betreten werden.

Denk daran, dir alle Schlüssel aushändigen zu lassen.

Sorry aber sie muss Dich nicht um Dein Einverständnis bitten, wenn sie auszieht . Sprich sie nimmt ihre Sachen und geht - und zwar dann wenn und wann sie dies möchte.

Nichtsdestotrotz solltet Ihr Euer Mietverhältnis klären - solange sie gleichberechtigte Mitmieterin ist, hat sie auch weiterhin für die Mietkosten einzustehen.

Natürlich kann sie auch in deiner Abwesenheit ihre Sachen packen und ausziehen. Du kannst deine ja in deinem Zimmer verschliessen. Das ist sogar der Regelfall, um persönlichen Auseinandersetzungen oder Begegnungen mit dem neuen Partner als Umzugshelfer zu entgehen.

Viel spannender ist die Frage, ob sie dir vertraut, dass du künftig alle Mietvertragsforderungen, insbes. Miet- und Betriebskostenzahlungen, Schönheitsreparaturen, Treppenhausreinigung usw. alleine übernimmst oder sie ihr unverändert gesamtschuldneriches Haftungsrsisiko durch Kündigung ausschiessen will. Dem müsstets du zustimmen oder es würde deuch Gerichtsbeschluss ersetzt was dich demnächst - ebenso gegen deinen Willen - wohnungslos machen dürfte, sofern der Vermieter dir keinen neuen Mietvertrag als Alleinmieter anbietet.

Ist sie deine Sklavin oder was?