Ex Freundin will nicht aus dem gemieteten Haus ausziehen wo ich alleiniger Mieter bin? Wir lebten 6 Jahre in dem Haus.Sie hat vor 4 Monaten Schluß gemacht?

3 Antworten

Naja...und was habt ihr in den 4 Monaten gemacht...zusammen in einer Wohnung gelebt?

wieauchimmer...wenn deine Ex nicht irgendwo in einem Mietvertrag auftaucht, gildet das als geduldet...

Im Freundeskreis kenne ich eine Mutter mit 2 Kinder... verheiratet...sie stand alleine im Mietvertrag...er war geduldet.

Als der Mann zur Arbeit ist, hat sie Schloß ausgewechselt...

Als der Mann wieder nach Hause kam, kam er nicht rein...hat dann hochgerufen, das er nicht reinkommt. Die Frau hat die Polizei gerufen, das der Mann vorm Haus rumkrakelt und sie Angst hätte...

Dem Mann wurde ein Platzverbot ausgesprochen....

warum wechselst du nicht auch dein Schloß aus, wenn du alleiniger Mieter bist?

Da das Originalschloß zur Mietwohnung gehört, musst bei einem Auszug dieses wieder eingesetzt werden.

Die Sachen deiner Ex musst du aufbewahren...sie muß das zeitnah abholen, ansonsten könntest du Lagerzinsgebühren verlangen.

Du darfst aber garantiert nicht vor die Haustüre die Sachen legen...

alles Gute

Wer zahlt die Miete bzw. hat sie sich in der Vergangenheit und auch noch heute beteiligt?

Ich zahle die Miete alleine

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@David916

Dann nennt sich das Leihe, diese kannst Du jederzeit aufkündigen und die Ex rausschmeißen.

Einen Räumungstitel benötigst Du hierfür nicht.

Meine Empfehlung:

Kündige diese Leihe schriftlich und nachweisbar, setze ihr eine feste per Datum benannte Frist, wenn Du nett bist, gibst Du ihr 2 Wochen.

Nach Ablauf der 2 Wochen kannst Du die Dame unter zur Hilfenahme der Polizei aus dem Haus entfernen lassen.

PS:

Bin natürlich kein Anwalt, alles ohne Gewähr!

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Du kannst den Mietvertrag für das Haus kündigen. Dann muss sie ausziehen. Ich gehe davon aus, dass Du dort nicht mehr wohnst, da Du in Vergangenheitsform schreibst.

Solltest Du dort wohnen bleiben wollen, d.h. den Mietvertrag weiterführen wollen, so kannst Du ihr zunächst mal eine schriftliche Aufforderung zum Auszug mit Fristsetzung aussprechen - danach eine Räumungsklage anstrengen, wenn das nichts hilft.