Ex-Freundin schwanger + Wohnung weg, kann ich ihr Eigentumswohnung vermieten, sie ist in Hartz IV?

2 Antworten

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Aus Vermietererfahrung kann ich nur dringenst raten, dass sich die Freundin mit dem Vertragsentwurf zunächst zum Jobcenter begibt und sich die Anmietung dort ausdrücklich genehmigen läßt. Nur dann ist gesichert, dass die Miete auf jeden Fall übernommen wird. Ich sehe da zum Beispiel das Problem, dass die Freundin bis zur Geburt des Kindes noch alleine in der Wohnung lebt und Einzelpersonen normalerweise nur bis 45qm Wohnraum genehmigt bekommen. Inwiefern für Schwangere da Ausnahmen gemacht werden, kann ich nicht sagen. Das müßte sich aus den Verwaltungsvorschriften des jeweiligen Jobcenters ergeben.

Ein besonderes Problem ist ja auch die Miethöhe. Es ist keineswegs so, dass orsübliche Mieten genehmigt werden, sondern es gibt lokal unterschiedliche Mietobergrenzen. Was nicht in diesen Rahmen fällt, wird nicht genehmigt.

PiPaul 
Fragesteller
 30.06.2013, 20:29

Danke.

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Du darfst der Ex-Freundin eine normale Miete abverlangen. Zum Unterhalt verpflichtet bist Du nur Deinem künftigen Sprössling.

Trotzdem: Du solltest Deiner Ex-Freundin helfen. Auch jetzt schon, also nicht erst wenn das Kind da ist, denn schon die Schwangerschaft verursacht Kosten und ist körperlich belastend.

Ob das durch eine ermäßigte Miete geschieht, oder durch eine monatliche finanzielle Zuwendung ist Geschmackssache. Steuerlich günstiger ist für Dich die ermäßigte Miete, deutlich sichtbarer für die Begünstigte ist die separate monatliche Zuwendung.

Außerdem hast Du dann immer einen Anlass mal vorbeizuschauen und nach Deinem Kind zu sehen. Es wäre für alle Beteiligten schade, wenn Du das nicht tätest.