EÜR Betriebsausgaben?

1 Antwort

Zeile 66 der Anlage EÜR:

Übrige unbeschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben.

Hast Du für Deine vorbereitenden Arbeiten für Dein Gewerbe weder einen Kugelschreiber gebraucht, noch einen Schreibblock?

Kein Internet, keine Telefonate geführt?

Wohnst Du im Gewerbeamt, dass Du keine Fahrkosten dorthin hattest?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Danke für die Antwort!

Ich bin von zuhause aus im Nebengewerbe selbstständig tätig und das läuft alles online ab, also keine Materialkosten, keine Fahrkosten oder sonstiges. Die einzigen Ausgaben wären also Internet, aber da ich ja wie gesagt von zuhause arbeite, wüsste ich nicht, wie ich das handhaben sollte?

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@Trollface

Du ziehst 1/2 der Internetkosten als Betriebsausgabe ab.

Ausserdem 1/2 der Abschreibung auf den Computer.

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