Eu-Rentner und Hartz4 wollen zusammen ziehen

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Das ist richtig,das Amt übernimmt 2/3 der Miete/Heizkosten für deine Freundin und ihre Tochter. Aber lass dich von denen nicht über den Tisch ziehen: Denn im ersten Jahr eures Zusammenlebens (d.h. wenn ihr in einer Wohnung wohnt) zählt ihr erstmal nur als Haushaltsgemeinschaft, da zählt ihr noch nicht als Bedarfsgemeinschaft. Das hat insofern Bedeutung für euch,als daß deine Rente noch nicht als Einkommen deiner Freundin/Tochter mitgewertet werden darf. Leider "vergessen" viele Jobcentermitarbeiter,diese "Kleinigkeit" gerne mal zu erwähnen.