Eu-Rentner und Hartz4 wollen zusammen ziehen
Hallo meine Freundin und ich wollen zusammen ziehen und habe da eine frage, da ich seit 94 Eu-Rentner bin und sie mit ihrer Tochter von 15, Hartz 4 bekommt.
Warum wird bei der Kaltmiete kein unterschied gemacht egal ob es 3 Hartz 4 Emphänger sind oder 2 plus ein EU- Rentner.
Ich versteh das nicht da ich vor meiner Rente nie beim Amt war auch nie in einer Bedarfsgemeinschaft war.
Das Amt sagt, das für Freundin und Tochter 2 drittel vom Amt übernommen werden und ich 1 drittel selber bezahlen soll, ich könnte aber mehr bezahlen da es hier wo wir wohnen sehr schwer ist eine Wohnung in der Preislage zu finden.
MfG Stefan
1 Antwort
Das ist richtig,das Amt übernimmt 2/3 der Miete/Heizkosten für deine Freundin und ihre Tochter. Aber lass dich von denen nicht über den Tisch ziehen: Denn im ersten Jahr eures Zusammenlebens (d.h. wenn ihr in einer Wohnung wohnt) zählt ihr erstmal nur als Haushaltsgemeinschaft, da zählt ihr noch nicht als Bedarfsgemeinschaft. Das hat insofern Bedeutung für euch,als daß deine Rente noch nicht als Einkommen deiner Freundin/Tochter mitgewertet werden darf. Leider "vergessen" viele Jobcentermitarbeiter,diese "Kleinigkeit" gerne mal zu erwähnen.