EST-Erklärung Frage Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Finanzinstituten

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Die Frage nach einer Eins wegen einer auf Dauer abgelegten Geschäftsbeziehung zu ausländischen Finanzinstituten in Zeile 108 des Mantelbogens 2013 wird in der Anleitung 2013 wie folgt erläutert (Hervorhebung von mir):

Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug bestehen erhöhte Mitwirkungspflichten der Beteiligten (§ 90 Abs. 2 der Abgabenordnung). Deshalb sind in Zeile 108 Angaben über das Bestehen auf Dauer angelegter Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland zu machen. Finanzinstitute im Sinne der Fragestellung sind Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und andere Unternehmen, bei denen Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt werden können. Auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland liegen deshalb insbesondere vor, wenn bei einem Kreditinstitut im Ausland Konten unterhalten werden, einschließlich der von Treuhändern gehaltenen Konten. Unerheblich ist, in welchem Staat das Finanzinstitut ansässig ist.

Diese Angabe resultiert aus § 90 Abs. 2 AO. Im Einzelfall (§ 90 Abs. 2, Satz 3ff. AO) kann das Finanzamt eine eidesstattliche Versicherung erfolgen.

Nun zu Deinen genannten Firmen:

Ebay ist ein Versandhaus, also keine Eins.

*PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Luxemburg, ist eine Bank, bei der aber keine verzinslichen Kapitalerträge erzielt werden, also keine Eins (sondern eine Null).

ING-DiBA AG und comdirect bank AG sind deutsche Kreditinstitute, also keine Eins (sondern eine Null).

NIBC, Zweigniederlassung Frankfurt/Main, ist im Handelsregister eingetragen, und damit nicht im Ausland. Ferner unterliegen die Kapitalerträge der Abgeltungsteuer; also keine Eins.

Ein Beispiel für eine Eins ist das Tagesgeldkonto bei der Advanzia Bank S.A., Luxemburg, die dort als Bank registriert ist. Sie hat sich verpflichtet, etwaige Kapitalerträge der deutschen Steuerbehörde (BZSt) zu melden. Das BZSt informiert Dein Wohnsitzfinanzamt, welches diese Meldung mit Deiner Erklärung (einschl. Anlage KAP) abgleicht.