Erzwungener Wechsel Kleinunternehmer zu Regelbesteuerung
Hi zusammen,
Bitte Hülföööö bei Folgendem Problem:
Ich war bis 2007 Kleinunternehmer im Medienbereich mit Geschäftskunden, und habe in den Rechnungen nie Umsatzsteuer (US) berechnet. Meine Steuererklärung habe ich immer selber gemacht, was abzusetzen habe ich nicht. 2007 habe ich etwas über die 17500€-Grenze erwirtschaftet, und mich dann Anfang 2008 beim Finanzamt-Service-Center informiert, wie ich mich verhalten soll. Die Antwort war "stellen sie Rechnungen weiter wie bisher, wir melden uns schon....". Das "Melden" kam dann im August 2008 mit der Auskunft ich unterliege jetzt der Regelbesteuerung. Mit diesem Wort konnte ich nicht viel anfangen und habe bis Ende 2008 habe ich weiterhin die Rechnungen ohne US gestellt. Im Jahr 2008 liegt mein Umsatz wieder unter 17500€. Jetzt, als ich die Steuerklärung machen will, habe ich nochmal im Service-Center nachgefragt, und mir wurde gesagt ich soll entweder die Umsatzsteuer selber zahlen (fast 3000€ ) , die Rechnungen in "mit US" umändern (da vergraule ich mir Kunden), oder einen Steuerberater nehmen (wortwörtlich kam die Ansage "vielleicht weiss DER was" :S).
Lange Rede kurzer Sinn: Schrabble am Existenzminimum (seit Mitte '08 fast 10.000€ Einkommensteuer vorgezahlt ) und weiss weder ein noch aus.
Vielen vielen Dank für die Hilfe, mein Nervenkostüm ist mittlerweile komplett zerrüttet.
3 Antworten

Entschuldige bitte, aber die Antwort ist: "selber Schuld" denn als Du die Kleinunternehmerregel beantragt hast, hast Du auch die Regel unterschrieben wenn der Umsatz die 17.500,- Euro überschreitet gilt ab dem nächsten Jahr die Regelbesteuerung.
Ausserdem glaube ich nciht, das Du ncihts abzusetzen hast. Du wärst der erste Mensch der sich am Geschätsleben ohne Mobilitelefon, Telefon, Computer, SChreibpapierverbrauch usw. beteiligt.
Desweiteren war DEine Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung sowieso unvorteilhaft, denn wenn Du nur Geschäftskunden hast, können die die von Dir in Rechn ung gestellte Umsatzsteuer, als Vorsteuer abziehen. Denen ist also völlig egal, ob du 1.000,- Euro berechnest, oder 1.190,- inkl. 19 % Umsatzsteuer.
Aus dem gleichen Grund kannst Du denen die 19 % auch für das letzte Jahr nachberehnen. Schicke die Rechnungen mit einem kleinen Anschreiben, das Du das versehentlich übersehen hast und kaufen ein paar keline Geschenke, die Du mitschickst oder überbringe das ganze perönlich, falls Du Deinen Kunden öfter siehst.
Diese Frage ist wieder Beweis für die These, teuerer als ein Steuerberater ist kein Steuerberater.

Vielen Dank für die Antworten.
Das wird wohl der beste Weg sein, obwohl ja der Kunde nicht verpflichtet ist die Umsatzsteuer zu zahlen, so wie ich das recherchiert habe. Ich hoffe ich habe Glück.
Ein Steuerberater hätte mir eventuell schon Anfang 2008 geraten, die Rechnungen mit Umsatzsteuer zu stellen. Ich dachte mir in meinem Leichtsinn, das die Service-Center-Tante mir so was auch sagen könnte, und was abzusetzen habe ich definitiv nicht.
8000€ Letztes Jahr Vorrauszahlung und 2000€ dieses Jahr, ich habe aauch auf Lohnsteuerkarte gearbeitet. Wieso das so viel ist, weiss ich leider auch nicht.

Es tut mir ja leid für Sie, aber für 2008 ist für Sie die Regelbesteuerung (Umsatzbesteueerung) bindend. da kann Ihnen leider auch kein Steuerberater heraus helfen. Entweder Sie müssen alle bereits geschriebenen Rechnungen berichtigen und nachträglich die USt draufschlagen oder die USt aus eigener Tasche zahlen! Damit das Geschäft weitergeht bleibt wahrscheinlich nur Variante 2.-d.h. ca. 3325,-€ Nachzahlung minus der an Sie in Rechnung gestellten USt.Sie müssen aus allen von Ihnen bez. Rechnungen(Telefon, Büroartikel, Arbeitsmittel...)die USt aufrechnen und der USt der Einnahmen entgegensetzen. Vielleicht sind da noch paar pennys zu retten. Eine Frage -wieso ca. 10.000,-€ Einkommenssteuer-Vorauszahlung f. 2008? Bei einem Einkommen von nur knapp 18.000,- Brutto?-ist mir etwas unklar.Hoffe ich konnte Ihnen helfen-ansonsten gehen auch weitere Fragen über meine e-MailXXXXXXXXXXXXXx