Erwerbsunfähigkeitsrente aus den Niederlande
Guten Tag,
Ich wohne in Deutschland und erhalte seit 2009 eine EU-Rente aus den Niederlanden. Diese Rente wurde von der deutschen Rentenversicherungsanstalt 2009 überwiesen. Ab 2010 erfolgt die Zahlung vom holländischen Rententräger. Die monatliche Rente beträgt 55,00 €.(Brutto gleich Netto) In der Anlage R habe ich die deutsche EU- Rente eingetragen. Bei der Einkommenssteuererklärung 2009 finde ich keine Zeile, wo die holländische Rente eingetragen werden kann. In der „Anlage AUS“ sollen ausländische Einkünfte und Steuern angegeben werden. Meine Fragen: 1. In welche Zeile gehört die EU Rente aus Holland. 2. Kann ich in der Anlage eine Pauschalierung beantragen und in welcher Zeile erfolgt das? 3. Wie hoch wird diese Rente besteuert? 4. Muss ich in den Niederlanden ebenfalls eine Steuererklärung für 2009 abgeben?
2 Antworten

Die Rente aus den Niederlanden ist erstmal dort steuerpflichtig (Renten nach Art. 12 des DBA NL-D).
Ich kann mir kaum vorstellen, das bei 660,- Euro da in den Niederlanden eine Steuer entstehen soll. Schreibe einfach mal einen Brief an das dortige Finanzministerium, ob die Dich nicht von der Abgabe der Steueerklärung befreien können.
In deutschland unterliegen diese 55,- Euro monatlich dem Progressionsvorbehalt (wurde hier mehrfach erklärt).
Das kann in Deinem Fall evtl. 100 Euro ausmachen.
Eintragen in der Anlage "AUS" bei andere Einkunftsarten. Einkunftsquelle "EU-Rente" Betrag 660,- Euro. Rentenbescheid beilegen.
Den Rest macht das Finanzamt.

Ich hab mich nochmal erkundigt.
Die Zeile "andere Einkunftsarten" gibt es bei der Steuererklärung 2009 in der Anlage AUS nicht mehr. 2008 gab es diese Zeile in dem Vordruck noch.
Meiner Ansicht nach könnte in dem neuen Vordruck die Zeile 36 für die EU Rente in frage kommen.