Erwerbsminderungsrente und Elterngeld darf ich hinzuverdienen?

2 Antworten

Nein, aber der Hinzuverdienst von XXX,-- ist auf das Elterngeld anzurechnen.

Hallo Mamo0916,

Sie schreiben:

Erwerbsminderungsrente und Elterngeld darf ich hinzuverdienen?

Antwort:

Volle Erwerbsminderungsrente:

Zulässiger Hinzuverdienst bis 30.6.2017 pro Monat bis 450 Euro und zweimal pro Jahr bis zu 900 Euro!

Ab 1..7.2017 im Rahmen der Flexirente pro Jahr bis zu 6.300 Euro!

Alles was darüber hinaus verdient wird, wird mit 40 % angerechnet!

Im Zusammenhang mit dem Antrag auf Weitergewährung auch ab Rentenbezug regelmäßige Arztbesuche nachweisen, sonst kann es mit dem Antrag auf Weitergewährung seitens der DRV zu Widerständen kommen!

Teilweise Erwerbsminderungsrente siehe den zulässigen Hinzuverdienst in Ihrem Rentenbewilligungsbescheid individuell! 

Zulässigen Hinzuverdienst bei der am Besten bei der zuständigen Elterngeldstelle erfragen, damit Sie da in keine Falle tappen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad