Ertragswertabschreibung?

2 Antworten

Die Ertragswertabschreibung kann das Unternehmen/der Unternehmer ja für den Bereich der kalkulatoirischen Abschreibungen nutzen.

Das deutsche Steuerrecht (und auch das Handelsrecht) gehen von dem Wertverzehr des Wirtschaftsgutes durch seine Nutzung aus. 

Dabei ist das normale Verfahren die gleichmäßige Verteilung auf die BND (Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer), die degressive Abschreibung (in der Vergangenheit oftmals geändert) und ggf. die Leistungsabschreibung.

Ausserdem haben wir steuerrechtlich noch die ausserordentlichen Abschreibungsmöglichkeiten, insbesondere auf den Teilwert (Teilwertabschreibung).

Um ehrlich zu sein erschließt sich mir auch nicht, wo der Vorteil der Ertragswertabschreibung für den täglichen Gebrauch, insbesondere für die Zwecke der Steuerbilanz ergeben sollte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wertverzehr des Wirtschaftsgutes durch seine Nutzung aus.

Ich bin ja hierbei ein totaler Laie, aber war es nicht hier immer das Postulat im Ertragsteuerrecht, vom historischen Anschaffungswert des Wirtschaftsgutes auszugehen? Dabei werden inflatorische oder künftige Ertragsentwicklungen negiert.

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@LittleArrow

Richtig im steuerrecht sind die historischen, tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Basis für die Abschreibung über die BND (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer).

Allerdings kennen wir ja inzwischen auch den Investitionsabzugsbetrag, eine Art von Vorab-Abschreibung.

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Mir erscheint dies eine sehr komplexe Frage und es geht m.E. um die Ertragsteuerneutralität auf Investitionsentscheidungen.

Beim gegenwärtigen Ertragsteuersystem tritt das Paradoxon auf, dass Investitionen denkbar sind, deren Kapitalwert bei Abwesenheit der Ertragsbesteuerung negativ ist (und damit nicht durchgeführt werden), aber bei Berücksichtigung der Ertragsbesteuerung einen positiven Kapitalwert haben und somit durchgeführt würden (nach Dieter Schneider).

Der akademische Versuch, diesen Widerspruch durch ein ertragsteuerneutrales System zu vermeiden, lautete Ertragswertabscheibung. Allerdings hat(te) dieses theoretische Modell die Schwierigkeit, den zukunftsbezogenen Ertragswert zweifelsfrei zu bestimmen. Die Bestimmung der Abschreibungsgrundlage ist bei einem Besteuerungssystem auf der Basis historischer Anschaffungswerte viel einfacher und zweifelsfreier für die überwiegenden Normalfälle, zumal wenn es für gelegentliche Sonderfälle auch Platz für wirtschaftliche oder technologische Sonderabschreibungen läßt.  

Mehr unter z. B. www.franz-w-wagner.de/downloads/sigloch.pdf