Ersttater Jobticket netto wieder abziehen?

1 Antwort

Hallo,

wie letztlich die Berechnung im Einzelnen erfolgt, entzieht sich (auch) meiner Kenntnis. ;-)

Da ich aber zur z.Z. ebenfalls eine Art monatl. Gehaltsaufstockung in Form einer Tankquittung bis 43,99€ abrechnen kann, interessierte auch mich dieses Thema aus steuerlicher Sicht.

Meine Recherche war:

Lt. § 8 Einkommmensteuergesetz (EStG) bleiben Sachbezüge außer Ansatz,

"wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen". 

Dies heißt bei dir, wenn ein AN seinen Anteil vom Jobticket bezahlt hat, dann muss der Restbetrag unter 44 Euro im Monat liegen.

Das vergünstigte Jobticket funktioniert so: 

  • Der Arbeitgeber kauft eine bestimmte Anzahl Monatskarten vom Verkehrsunternehmen. 
  • Er gibt die Jobtickets an seine Mitarbeiter aus. 
  • Die Mitarbeiter zahlen einen monatlichen Beitrag, der die Differenz zwischen dem Preis des Tickets und der 44-Euro-Freigrenze begleicht. 

Übersteigt also die Gesamtsumme die erlaubten 44 Euro, so wird der Gesamtbetrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Fazit: 

Dir wird nehme ich an, nur die steuerschädliche Differenz mit dem Lohn verrechnet, damit du von den "geschenkten" 44 € Jobticket letztlich auch profitierst !

Gruß !