Erstrangiges Darlehn für Anschlussfinanzierung wenn ein weiteres Darlehn bei er alten Bank besteht
Wir haben eine Hausfinanzierung über eine örtliche Bank abgeschlossen. Nach einigen Jahren haben wir ein weiteres Darlehn bei der Bank für einen Anbau aufgenommen, die erstrangige Grundschuld im Grundbuch war hoch genug für beide Kredite. Nun möchten wir ein Forward Darlehn bei einer anderen Bank für den ersten Kredit ca.90000€ aufnehmen, bei der alten Bankt läuft das Darlehn für den Anbau aber noch weiter. Die neuen Banken schließen ein Forwadr Darlehn nur als erstrangiges Darlehn ab, für den Anbau läuft aber noch ein Rest des erstrangiges Darlehn von etwa 35000€. Insegsamt ist eine erstrangige Grundschuld von 195000€ im Grundbuch eingetragen. Kann meine derzeitige Bank verhindern, dass ich ein erstrangiges Darlehn bei einer neuen Bank bekomme, da ein Darlehn von 35000€ noch besteht, obwohl wir insgesamt eine Grundschuld von 195000€ eingetragen haben, kann ich ein Teil auf die neue Bank als ertsrangig übertragen. Wie kann ich mich wehren, wenn die alte Bank sich querstellt?
2 Antworten

Interessant wäre zu wissen, wie hoch das verbleibende Darlehen im Verhältnis zum Objektwert ist. Denkbar wäre nämlich eine Teilabtretung der bestehenden Grundschuld. Es gibt Banken, die eine geringe Vorlast (also die 35.000) akzeptieren, sofern diese zusammen mit dem neuen Darlehen im Bereich von 60-70% des Objektwertes bleiben. Das müsste man aber vorweg mit der Bank klären, welche das Forwarddarlehen machen soll. Die jetzige Bank kann gegen eine Teilabtretung nichts einwenden, sofern nicht noch andere Verbindlichkeiten bei dieser Bank bestehen. Es kann aber auch nicht schaden, sich bei der jetzigen Bank ein Angebot über ein Forwarddarlehen machen zu lassen.

Die Bank, zu deren Gunsten die Grundschuld eingetragen ist, hat das Sagen. Jeder Änderung im Grundbuch muss sie zustimmen, und man kommt nur raus, wenn man ihr Einverständnis hat.
Es bietet sich an möglichst alle Verpflichtungen dort abzulösen, vielleicht kann man mit ihr über eine Vorfälligkeitsentschädigung über die nochlaufende längere Verpflichtung verhandeln. Bei den niedrigen Zinsen könnte sich das sogar rechnen.