Erste Wohnung mit kind und partner?
Hallo.
Und zwar hab ich mal eine Frage die mir auf der Zunge brennt.
Mein Freund und ich leben beide noch bei den Eltern. Wollen jetzt aber demnächst zusammen ziehen. Hinzu kommt das ich ein kleines Kind habe was nicht von ihm ist. Mein Partner ist momentan arbeitslos bekommt aber auch keine Leistungen sprich hat kein eigenes Einkommen. Er bekommt wohl auch kein Hartz IV bezahlt weil sein Vater zu viel verdient. Ich hingegen bekomme Hartz IV und Arbeitslosengeld. Wie oder was kann mein Freund beantragen damit die Wohnung von uns Hälfte, Hälfte bezahlt übernommen wird vom Amt.
MfG
1 Antwort
Wie oder was kann mein Freund beantragen damit die Wohnung von uns Hälfte, Hälfte bezahlt übernommen wird vom Amt.
Soweit Dein Freund U25 ist hat er keinen eigenen Anspruch auf Leistungen nach SGB II - entweder übernehmen seine Eltern seine Lebenshaltungskosten incl. der anteiligen Mietkosten oder aber er muss dort wohnen bleiben.
Du hingegen kannst ausziehen und Dir mit Deinem Zwerg eine Wohnung in angemessener Größe und zu entsprechenden Kosten suchen. Und solange Dein Freund kein Einkommen nachweisen kann welches mindestens 80 % seiner Kosten (80% des Eckregelsatzes von 446 Euro + anteilige Mietkosten ) deckt besteht auch kein Anspruch auf Wohngeld.