Erstattung der Umzugskosten vom Arbeitgeber

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umzugs- und maklerkosten sind verhandlungssache beim vorstellungsgespräch bzw. bei der vertragsverhandlung. ist der vertrag bereits unterzeichnet, die verhandlung damit abgeschlossen, so kann sie zwar noch fragen, wie es beim neuen AG gehandhabt wird, ich jedoch würde darauf verzichten. das ist schlechter stil und hat was von nachverhandeln. im berufsleben kommt nachverhandeln schlecht an. je höher die position, umso schlechter.

Sie kann mal höflich nachfragen ob er was dazu gibt aber fordern geht nicht. Es gibt hier keine Vorschrift für und das ist auch gut so. Es ist doch das eigene Problem wenn man umziehen muss.

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