Erschlichener Unterhalt?
Wenn ein Vater (Kind 16J) Unterhalt zahlt und das Kind nicht mehr bei der Mutter lebt sondern bei der Großmutter (Vater lebt in einer anderen Stadt wäre schlecht wegen Schule usw.) und die Mutter noch immer nach mittlerweile 7Monaten das Unterhaltsgeld PFÄNDET (direkt vom Lohn) und dem Kind nur einen Bruchteil auszahlt ist das nicht erschlichender Unterhalt? Der Mutter steht das Geld doch gar nicht mehr zu, zumal der Vater schon Mehrfach die Mutter darauf hingewiesen hat die Pfändung zu stoppen (die Pfändung war nur weil die Mutter darauf bestand - der Vater hat immer Pünktlich gezahlt).
Wenn die Pfändung irgendwann gestoppt ist, was ist mit dem Zuviel gepfändeten Unterhalt, die Mutter ist doch auch seit 7 Monaten zum Bar Unterhalt verpflichtet, zahlt aber nix - pfändet lieber voll vom Vater.
Was kann man da machen?
1 Antwort

Dem Kind steht der Unterhalt zu, egal wo es wohnt. Damit stellt sich nicht die Frage nach einem Titel auf den Unterhalt auf Dein Gehalt oder irgendwelchen Rückzahlungen, denn die Beträge sind so oder so zu zahlen.
Die wesentliche Frage ist die nach dem Empfänger des Kindesunterhalts. Sollte dies die Großmutter sein oder die Mutter. Ich nehme an, daß die Mutter weiterhin das Sorgerecht hat und dieses nicht an die Großmutter abgetreten wurde. Damit ist die Mutter Empfängerin der Kindergeld- und Kindesunterhaltszahlungen.
Inwiefern sie dieses Geld für das Kind verwendet, steht auf einem anderen Blatt. Solange das Kind jedoch nicht in irgendeiner Form vernächlässigt wird, hast Du hier wenig Handhabe.
Bezüglich ihrer Barunterhaltspflicht, wenn das Kind dauerhaft bei der Großmutter lebt, solltest Du einen Anwalt konsultieren.