Erschlichener Unterhalt?

1 Antwort

Dem Kind steht der Unterhalt zu, egal wo es wohnt. Damit stellt sich nicht die Frage nach einem Titel auf den Unterhalt auf Dein Gehalt oder irgendwelchen Rückzahlungen, denn die Beträge sind so oder so zu zahlen.

Die wesentliche Frage ist die nach dem Empfänger des Kindesunterhalts. Sollte dies die Großmutter sein oder die Mutter. Ich nehme an, daß die Mutter weiterhin das Sorgerecht hat und dieses nicht an die Großmutter abgetreten wurde. Damit ist die Mutter Empfängerin der Kindergeld- und Kindesunterhaltszahlungen.

Inwiefern sie dieses Geld für das Kind verwendet, steht auf einem anderen Blatt. Solange das Kind jedoch nicht in irgendeiner Form vernächlässigt wird, hast Du hier wenig Handhabe.

Bezüglich ihrer Barunterhaltspflicht, wenn das Kind dauerhaft bei der Großmutter lebt, solltest Du einen Anwalt konsultieren.

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