Ernschaft?

2 Antworten

Wenn Dein Bruder rechtswirksam ausschlägt (also gegenüber dem Amtsgericht die Ausschlagung erklärt), dann wird das Erbe so verteilt, als gäbe es ihn nicht § 1953 Abs. 2 BGB.

Damit würden dann Deine Mutter und Du jeweils zur Hälfte erben.

Die Ausschlagung gilt nur für Diesen Erbfall. Wenn irgendwann mal eure Mutter stirbt, würde für deren Hälfte dann wieder die normale Erbfolge gelten, also dann würden Du und Dein Bruder je 1/2 erben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Dann bekommst Du und Deine Mama den Wert des Erbteils. Rechnerisch macht man das so, dass man so tut, als gäbe es nur 1 Kind. Das heisst, die Mama und Du erben jeweils die Hälfte (unter üblichen Bedingungen: kein abweichendes Testament und kein Ehevertrag zwischen Deiner Mama und Deinem Papa.) Dazu müsste der Bruder die Erbschaft förmlich ausschlagen.

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