Erneuerung von Böden, WC, Leuchtmittel und Bürotüren durch Vermieter? Gewerblicher Mietvertrag?
Hallo zusammen,
wir sind Mieter einer gewerblichen Räumlichkeit (Büro) seit 2004. Nun habe ich gehört, dass der Vermieter nach einer gewissen Abnutzung z.B. den Boden, das WC, die Leuchtmittel oder sogar die Bürotüren auf seine Kosten austauschen muss. Darauf angesprochen hat der Vermieter alles abgeblockt, weil wir gewerbliche Mieter und keine Wohnungsmieter sind. Ist das tatsächlich so richtig?
3 Antworten

Im Gegensatz zum Wohnraummietvertrag kann und darf vieles relativ problemlos vertraglich auf die Mieter abgewälzt werden.
Also sollte man zunächst einmal den Mietvertrag lesen bzw. prüfen lassen.
Viel Erfolg.

Kommt drauf an, was ihr vereinbart habt. Aber solange die Mietsache zu gebrauchen ist, muss der Vermieter nicht eben mal so etwas austauschen.
www.mietrecht.org/gewerbe/gewerbemietrecht-bodenbelag-teppichboden-parkett-laminat/

Ich weiß nicht, was Du unter einer gewissen Abnutzung verstehst.
Solange die Sachen funktionsfähig sind kann kein Mietmangel vorliegen und der Vermieter ist zu nichts verpflichtet.