Ermittlung der Kapitalerträge bei Dws Depotauflösung?

3 Antworten

Es kann sein, dass dieser Fonds (welcher war es denn) einen jährlich thesaurierten Anteil hatte, der eigentlich von Dir jährlich hätte versteuert werden müssen. Diese thesaurierten (ausschüttungsgleichen) Erträge wären dann womöglich in den Vorjahren unter den Freistellungsauftrag gefallen und damit steuerfrei geblieben. Das solltest Du nachprüfen.

Wenn das nämlich der Fall war, dann sind jetzt Steuern doppelt abgezogen worden (bis 2018), die Du wieder zurückerhalten kannst.

Das alles sollte aus der Jahressteuerbescheinigung der DWS hervorgehen.

Hallo und danke für die Antwort. Es war der DWS Provesta. Ab 2011 wurde der geändert und war European Opportunities. Ich war zufrieden, dennoch sollte man (Frau) seine Unterschrift nur da drunter setzten, was man versteht. Daher ehrlich gesagt, konnte ich mit den Abrechnungen nicht viel anfangen, die Kapitalerträge lagen jedenfalls immer im oben erwähnten freigestellten Bereich von 60-80 Euro.

Am 11.11.2020 habe ich das Depot ja aufgelöst, Kap Steuer wurde gleich abgeführt und die Steuerbescheinigung mit den Erträgen hat die DWS nun erst verschickt. Genauere Zahlen habe ich oben nochmal bei Rat 2010 aufgelistet.

Nochmals danke für die Antwort und Grüße pokahontas

0

Seit 2002 war jede Einzahlung deines Arbeitgebers ein neuer Kauf von Anteilen. Für jeden Kauf ergibt sich ein anderer Gewinn.

Bis 01.01.2009 mit einem Freibetrag von 100.000 € (auf die 604 € zahlst du also keine Steuern, es werden aber erst einmal welche abgezogen), ab 1.1.2009 mit einem Freibetrag von 801/1.602 €.

Du hast ganz offensichtlich die ersten sieben Jahren eher wenig eingezahlt. Die anderen acht eher mehr. Es kann natürlich auch sein dass du anfangs eher vorsichtig warst. Die Depotgebühr geht aber immer von den zuerst gekauften Anteilen weg.

Bei der DWS errechnet eine Software die Erträge. Du kommst auch darauf, nur musst du auch die Ausschüttungen oder die thesaurierten Erträge berücksichtigen, welche die 50 - 80 € verursachten.

Überschlägig solltest du die Erträge aber anhand deiner jährlichen Transaktionsübersichten/Bestände nachvollziehen können.

Den Teil für die 604 € und einen Teil der abgeführten Kapitalertragsteuer bekomsmt du zurück, wenn du eine Anlage Kap zu deiner Einkommensteuererklärung abgibst. Wie viel hängt davon ab, ob du weitere Kapitalerträge hast und ob du zusammen oder getrennt veranlagt wirst.

Den Teil, den du nicht zurück bekommst, hättest du durch eine Vertreilung der Verkäufe auf drei Jahre auch zurück bekommen können. Natürlich würde ein Freistellungsauftrag dazu führen, dass die bsteuerung nicht von dir (in der Anlage Kap) sondern von der DWS erledigt worden wäre.

Vielen Dank! Freistellungsauftrag war vorhanden, aber "nur" über 200 Euro. Dachte der reicht bei Erträgen 50-80 Euro. Eingezahlt wurde immer der gleiche Betrag (26 Euro). Anlage Kap werde ich auf jeden Fall machen. Und ich glaube, ich habe einen Fehler gemacht, den ich jetzt mit Steuern bezahlen "muss". Wenn die Steuern denn vernünftig verwendet werden, tut es nur halb so weh. Vielen Dank

0
@Pokahontas

Ich muss wegen dem immer gleichen Betrag nachfragen: Die Einzahlugnen von 2003 sollten sich wenigstens vervierfacht haben. Das sind allein mehr als 604 € und es sind allein die Einzahlungen von 2004.

Dazu hast du maximal 4.600 € eingezahlt. Was du oben geschrieben hast, sind also mehr die einbehaltenen Steuern, nicht die Kapitalerträge. Und 12.000 € die Auszahlung, nicht der Depotwert. Alternativ hattest du sehr viel Pech bei der Fondsauswahl, was ich nicht glaube.

0
@Rat2010

@Rat2010 Hallo, hier noch einmal die Zahlen, da ich ehrlich gesagt nicht so mitkomme...

Käufe:

Seit 08/2001 - 08/2016 26,56€/Mt.

2001: 133 Euro, danach 319,08/Anno

Kumuliert bis 2006: 1.728,35

Bis 2008: 2.366,51 2009: 2.685,59

Kumuliert bis 08/2016: 4.812,79

Danach geruht. Abteilbestand war 31,0294. Wert 11/2016 = 8.393,22€

Danach Höhen und Tiefen. Verkauf am 11.11.2020, Anteilpreis 389,45 Anteil Bestand 31,7755.

12.374,97 ./. Kap Steuer 804,59, Soli 44,25 Depot Entgelt 7,80

Berücksichtigt Freistellungsauftrag von 280 Euro

Jetzt kam die Steuerbescheinigung:

Kap Erträge 3.498,34

Gewinne aus Altbestand 604,80

Abgeführte Steuer s.o.

Grüße pokahontas

0

Ein merklicher Teil der Gewinne entfällt auf die Zeit vor der Einführung der Abgeltungssteuer am 1.1.2009, ist also steuerfrei, weshalb die Steuerbescheinigung nicht so einfach nachzuvollziehen ist.

Weil du fast die Hälfte vor dem Stichtag gekauft hast, erscheint es mir unlogisch, dass der Gewinn aus Altanteilen einen so kleinen Teil der Gewinne ausmacht. Da könntest du im Callcenter oder bei deinem Berater nach dem Grund fragen.

Die Differenz zwischen meinem erwarteten und deinem tatsächlichen Ertrag ergibt sich aus dem Verkauf vor acht Monaten. Seither ist ja alles nochmal 20 % gestiegen.

Insgesamt gab es aber schlechtere Investments!

Mit dem Callcenter ist ein Versuch wert. Fragt sich nur, ob ich die Antwort kapiere. Bei DWS ging ja vor kurzem keiner an das Telefon (unbefristeter Streik...????) Daher auch die späte Steuerbescheinigung. In Geld habe ich ja immer das gleiche bezahlt. Muss ich nicht nachsehen, wie der Anteilbestand am 1.1.2009 war? Mir erschließt sich ja die ganze Rechnerei nicht (Bankkonto geht einfacher Betrag mal Zinsen....) Grüße pokahontas

0
@Pokahontas

Bankkonto ist vielleicht einfach, aber die Rechnung ist natürlich "Betrag mal Negativzins". Mehr wird das Geld auf die Art jedenfalls nicht.
Dein Ansatz ist richtig. Die Gewinne auf die vor dem 1.1.2009 erworbenen Anteile, die nach dem 11.2009 (also mit 100.000 € Freibetrag) entstanden sind, lassen sich in etwa ermitteln. Auch wenn die Ausschüttungen daraus steuerpflichtig sind und die Depotgebühren - wenn man die Depots nicht aufgeteilt hat, was bei der DWS kostenlos möglich gewesen wäre - immer von den zuerst gekauften Anteilen weggehen.
Überschlägig kannst du aber die Entwicklung der Altanteile vom 1.1.2009 an berechnen und hast dann einen Hinweis, ob der Steuerausweis stimmen kann. Oder genauer kannst du schlüssig argumentieren, falls der Ausweis nicht stimmen sollte.

0
@Rat2010

Hallo Rat2010, den Rat mit dem Callcenter hatte ich wahrgenommen. Die Dame war auch sehr nett, konnte mich verstehen, wollte meine Bitte auf genaue Aufstellung, damit ich die Abrechnung verstehe weiterleiten, aber das war's auch schon. JETZT erst erhielt ich eine Antwort auf diese Bitte: "...bla bla Einzelaufstellungen sind nicht Teil unseres Serviceangebotes. Bitte haben Sie Verständnis." Lange Rede kurzer Sinn: leider habe ich immer noch nicht nachvollziehen und errechnen können wie sich der Gewinn Alt/Neu und überhaupt zusammensetzt. Die Steuererklärung habe ich jetzt zum ersten mal in meinem Leben mit Zahlen abgegeben, die ich nicht nachvollziehen kann. Grüße pokahontas

0