Erholungsbeihilfe auszahlen?

1 Antwort

Da fehlt ein Schritt.

Die Erholungsbeihilfe ist für Singles bis 156 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Für den Arbeitgeber erfolgt eine pauschale Besteuerung.

Daher sollte die Rechnung so aussehen:

  • Zuschlag der 156 EUR als Bruttogehalt für die Mitarbeiter
  • Abzug der 156 EUR von dem durch Mitarbeiter mit Lohnsteuer und Sozialabgaben belegten Gehalt
  • Buchung auf das Konto der Pauschalbesteuerung des Arbeitgebers mit 25%
  • Zuschlag der 156 EUR auf den Auszahlungsbetrag

Damit hat jeder 156 EUR zusätzlich (d.h. steuer- und sozialabgabenfrei) und der Arbeitgeber versteuert diese Gehaltskomponente pauschal mit 25%.

Mit scheint, Deine Buchhaltung hat den Schritt "Auszahlung des Betrags" irgendwie vergessen.

Was möchtest Du wissen?