Erholungsbeihilfe auszahlen?
Hallo ich habe einen etwas kuriosen Fall mein Chef und ich sind da etwas Ratlos. Wir zahlen der erste mal in der Firma Erholungsbeihilfe aus an die Mitarbeiter und haben es gut gemeint.
So haben wir mit unserem Gehalt 156 Euro Urlaubsbeihilfe bekommen dieses wurde vom Steuerberater auf das Bruttogehalt drauf geschlagen....und dann wieder 156 Euro Sachzuwendung abgezogen
so das wir genau das gleiche Gehalt bekommen wie sonst auch ? was kann man jetzt machen wir haben 0 bekommen
wie geht das die 156 Euro sind doch Steuerfrei?
1 Antwort

Da fehlt ein Schritt.
Die Erholungsbeihilfe ist für Singles bis 156 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Für den Arbeitgeber erfolgt eine pauschale Besteuerung.
Daher sollte die Rechnung so aussehen:
- Zuschlag der 156 EUR als Bruttogehalt für die Mitarbeiter
- Abzug der 156 EUR von dem durch Mitarbeiter mit Lohnsteuer und Sozialabgaben belegten Gehalt
- Buchung auf das Konto der Pauschalbesteuerung des Arbeitgebers mit 25%
- Zuschlag der 156 EUR auf den Auszahlungsbetrag
Damit hat jeder 156 EUR zusätzlich (d.h. steuer- und sozialabgabenfrei) und der Arbeitgeber versteuert diese Gehaltskomponente pauschal mit 25%.
Mit scheint, Deine Buchhaltung hat den Schritt "Auszahlung des Betrags" irgendwie vergessen.