Erhöhte Familienbeihilfe?
Sehr geehrte Superhirne und Finanzmeister!
Ich bin Berufsunfähig geworden. Eigentlich war es als Kind schon so. Und hänge gerade in der Invalidenpesion fest. Da es sehr lange gedauert hat alle Unterlagen zu bekommen. Da die noch nicht Digital waren. Kam es immer zu Problemen bei der Beantragung der Familienbeihilfe. (Bin erheblich Behindert ganz schön schwer sonden Juristischen anforderungen nachzukommen) Jetzt habe ich alles zusammen die Richterin hatte alles. Und als ich vor dem Sachverständigengutachten angerufen hatte sagte mir die Ärztin es reiche eine Bestätigung vom Hausarzt gesagt getan. Wortwörtlich "es ist eine gemähte Wiese" Fragt sie mich bei der Untersuchung wo denn meine Unterlagen sind. Die hatte ich natürlich nicht mit! Das ist ja gar nicht das schlimme. Die Richterin schrieb meinen Anwalt. Einen Freund meiner Mutter. Eine Stellungsnahme zum Sachverständigen Gutachten. Er leitete mir das nicht weiter! Und antwortete auch der Richterin nicht!!!
So wurde der Antrag geschlossen.!
Und dann hat er mir nicht mal den Beschluss weitergeschickt. Da mir das alles Komisch vorkam rufte ich beim Bfg an. Und hab ihn jetzt noch bekommen. Aber die frist für die Revesion läuft bald ab.
Ich habe alle Unterlagen die Schwarz auf Weiss bestätigen das ich seit früherster Kindheit beeinträchtigt bin und nie wirklich Erwerbsfähig war.
Was kann ich jetzt machen. Sie sagten ich soll zum Verfassungsgerichtshof und zum Verwaltungsgerichtshof gehen. Da trau ich mich fast gar nix machen. Ein Fehler wird dort mit hohen Strafen belangt. Auch wenn es abgewiesen wird muss ich das zahlen *trotzdem werde ich die Verfahrenshilfe morgen beantragen* Volksanwalt habe ich auch schon eingeschalten. Steuerobudsmann kann nix machen. Habt ihr da eine Idee??
Ich hab jetzt echt Probleme und brauche das Geld dringend. Ich will nicht schon wieder neu anfangen. Und will endlich mit Therapien anfangen. Die sehr kostspielig sind.
Bitte was kann ich machen wenn das mein Anwalt so handelt.. Es ist ja nicht meine Schuld.
Was habe ich noch für Möglichkeiten. Das geht ja nicht und kostet mich immer extrem viel Kraft! Und es war ein weiter Weg bis ich es dahin überhaupt geschafft habe.
Bitte helft mir! Danke für eure Zeit.
LG Soul

In welchem Land lebst du ?

Österreich
1 Antwort

Ich kann es nicht genau für das österreichische Recht sagen. Aber ich denke, es wird wohl so sein wie in Deutschland:
Du musst möglichst sofort einen anderen Rechtsanwalt beauftragen, um ein Rechtsmittel einzulegen. Offenbar ist eine "Revision" noch möglich. Es ist wichtig, hier die Frist einzuhalten. Wenn ein ganz neuer Antrag möglich ist, dann müsstest Du einen neuen Antrag stellen. Du musst also alles tun, um die beabsichtigte Beihilfe zu bekommen.
Danach kommt es darauf an. Wenn Du wegen der Nichtreaktion Deines bisherigen Anwalts die Beihilfe verloren hast, also einen Vermögensschaden hast, dann musst Du diesen Anwalt auf Schadenersatz verklagen! Er (bzw. seine Berufshaftpflichtversicherung) muss Dir dann das bezahlen, was Du eigentlich über die Familienbeihilfe, etc. bekommen hättest. Voraussetzung ist, dass Du in dem Schadenersatzprozeß gegen den Anwalt beweisen kannst, dass Du bei richtigem Gang der Dinge die Familienbeihilfe, etc. bekommen hättest. Dazu brauchst Du einen Anwalt, der sich im Sozialrecht auskennt und ebenso im Berufsrecht für Rechtsanwälte.


Kennst Du Dich denn in den rechtlichen Bestimmungen aus?
Das ist doch so zu verstehen, dass Revision nur dann zugelassen wird, wenn damit eine grundsätzliche Rechtsfrage geklärt werden kann. Als Laie bist Du doch völlig überfordert, das darlegen zu können.

Ich sehe es auch so, dass hier anwaltliche Hilfe notwendig ist. Es muss geprüft werden, was man noch machen kann. Auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Das kann man als Laie nicht alles selber machen.
Man sollte auch den bisherigen Anwalt und Freund der Mutter fragen, was er dazu denkt, wie er die Sache in Ordnung bringen will.

Ich habe jetzt Verfahrenshilfe beantragt für Vghf und Vwghf
Der Anwalt habe ich die Diagnose gezeigt. Obwohl es genau das ist was verlangt wurde sagt. Er will mich dort nicht vertreten. Er sagte die Chance sei ihm zu gering. Warum er mir angeblich auch die aufforderung zur Stellungsnahme nicht weitergeleitet hat. Er bekommt kein Geld dafür deswegen macht er es nicht. Er ist ein Freund meiner Mutter nicht von mir. Drückt mich immer schnell weg!

Wie kann ich das einreichen mit der Berufshaftpflichtversicherung!
LG

Dazu musst Du den Anwalt zur Zahlung von Schadenersatz auffordern. Falls er kein Einsehen hat, musst Du ihn vor einem Gericht verklagen. Du kannst nicht seine Versicherung direkt verklagen. (Er muss das dann an seine Versicherung geben damit die das übernehmen.)

Ja ich probiere mal mit ihm zu reden glaube nicht das es funktioniert!
Und wie geht man da vor. Ich hab es ja sogar schon der Rechtsanwaltskammer vorgelegt. Die antworten mir nichtmal mehr zu den Fall. Der ist ein wie soll ich sagen "anwalt in einer guten position" bei uns wenn man das Gerichtsverfahren verliert. Muss ich das Gericht und alles zahlen. Das macht es für mich fast unmöglich ihn zu verklagen.?
Verstehen tu ich es nicht ganz. Auf er ersten seite steht Revision ist nach Arr. 133 Abs 4 Bundesverfassungsgesetz nicht zulässig. Beschwerde darf ich an den Verfassungserichtshof erheben.
Dann steht am Schluss das ich eine Revision ist zulässig wenn die Lösung einer Rechtsfrage davon abhängt.
Dann ganz am Schluss steht das ich eine ausserordentliche machen darf am Verwaltungsgerichtshof.
Wie gehe ich davor. Was schreibe och als Begründung hinein?