Erhöhte Familienbeihilfe?

In welchem Land lebst du ?

Österreich

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich kann es nicht genau für das österreichische Recht sagen. Aber ich denke, es wird wohl so sein wie in Deutschland:

Du musst möglichst sofort einen anderen Rechtsanwalt beauftragen, um ein Rechtsmittel einzulegen. Offenbar ist eine "Revision" noch möglich. Es ist wichtig, hier die Frist einzuhalten. Wenn ein ganz neuer Antrag möglich ist, dann müsstest Du einen neuen Antrag stellen. Du musst also alles tun, um die beabsichtigte Beihilfe zu bekommen.

Danach kommt es darauf an. Wenn Du wegen der Nichtreaktion Deines bisherigen Anwalts die Beihilfe verloren hast, also einen Vermögensschaden hast, dann musst Du diesen Anwalt auf Schadenersatz verklagen! Er (bzw. seine Berufshaftpflichtversicherung) muss Dir dann das bezahlen, was Du eigentlich über die Familienbeihilfe, etc. bekommen hättest. Voraussetzung ist, dass Du in dem Schadenersatzprozeß gegen den Anwalt beweisen kannst, dass Du bei richtigem Gang der Dinge die Familienbeihilfe, etc. bekommen hättest. Dazu brauchst Du einen Anwalt, der sich im Sozialrecht auskennt und ebenso im Berufsrecht für Rechtsanwälte.

Absolut korrekt.

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Verstehen tu ich es nicht ganz. Auf er ersten seite steht Revision ist nach Arr. 133 Abs 4 Bundesverfassungsgesetz nicht zulässig. Beschwerde darf ich an den Verfassungserichtshof erheben.

Dann steht am Schluss das ich eine Revision ist zulässig wenn die Lösung einer Rechtsfrage davon abhängt.

Dann ganz am Schluss steht das ich eine ausserordentliche machen darf am Verwaltungsgerichtshof.

Wie gehe ich davor. Was schreibe och als Begründung hinein?

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@SoulCero555

Kennst Du Dich denn in den rechtlichen Bestimmungen aus?

Das ist doch so zu verstehen, dass Revision nur dann zugelassen wird, wenn damit eine grundsätzliche Rechtsfrage geklärt werden kann. Als Laie bist Du doch völlig überfordert, das darlegen zu können.

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@Privatier59

Ich sehe es auch so, dass hier anwaltliche Hilfe notwendig ist. Es muss geprüft werden, was man noch machen kann. Auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Das kann man als Laie nicht alles selber machen.

Man sollte auch den bisherigen Anwalt und Freund der Mutter fragen, was er dazu denkt, wie er die Sache in Ordnung bringen will.

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@AndiRat

Ich habe jetzt Verfahrenshilfe beantragt für Vghf und Vwghf

Der Anwalt habe ich die Diagnose gezeigt. Obwohl es genau das ist was verlangt wurde sagt. Er will mich dort nicht vertreten. Er sagte die Chance sei ihm zu gering. Warum er mir angeblich auch die aufforderung zur Stellungsnahme nicht weitergeleitet hat. Er bekommt kein Geld dafür deswegen macht er es nicht. Er ist ein Freund meiner Mutter nicht von mir. Drückt mich immer schnell weg!

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Wie kann ich das einreichen mit der Berufshaftpflichtversicherung!

LG

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@SoulCero555

Dazu musst Du den Anwalt zur Zahlung von Schadenersatz auffordern. Falls er kein Einsehen hat, musst Du ihn vor einem Gericht verklagen. Du kannst nicht seine Versicherung direkt verklagen. (Er muss das dann an seine Versicherung geben damit die das übernehmen.)

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@AndiRat

Ja ich probiere mal mit ihm zu reden glaube nicht das es funktioniert!

Und wie geht man da vor. Ich hab es ja sogar schon der Rechtsanwaltskammer vorgelegt. Die antworten mir nichtmal mehr zu den Fall. Der ist ein wie soll ich sagen "anwalt in einer guten position" bei uns wenn man das Gerichtsverfahren verliert. Muss ich das Gericht und alles zahlen. Das macht es für mich fast unmöglich ihn zu verklagen.?

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