Erhöht sich der Selbstbehalt von 1100 Euro bei Schwerbeschädigt von G 60%?
Ex-Ehefrau bekommt 950 Euro Rente. Ehemann bekommt 1150 Euro Rente. Der normale Selbstbehalt beträgt 1100 Euro. Erhöht sich der Selbstbehalt bei Schwerbeschädigung G 60% ?
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Für einen grün-roten Schein gibt es beim Unterhalt nichts, es sei denn, man könnte ganz konkret erhöhte Aufwendungen zwingender Art geltend machen.

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Eine grundsätzliche SB-Erhöhung aufgrund einer Behinderung gibt es nicht. Es kommt vilemehr auf den Einzellfall und die besondere Kosten verursachenden Umstände an.
Diese kann man bei einer nur eingeschränkten Gehbehinderung nicht erkennen.