erhöht ein Erbe das zu versteuernde Einkommen aus nicht-/selbst. Erträgen?
unbeschränkte Steuerpflicht in D. Einkommen aus (1) selbständiger und (2) nichtselbständiger Tätigkeit.
Was passiert, wenn zusätzlich eine Erbe hinzukommt, auf das Steuer zu zahlen ist. Hat dieses Erbe Auswirkungen auf das zu versteuernde Einkommen aus (1) und (2)? Oder sind diese Steuerarten getrennt voneinander zu betrachten?
1 Antwort
Erbschaften sind kein Einkommen und werden daher auch anders besteuert. Die Erbschaft an sich ändert also nicht am zu versteuernden Einkommen im Sinne der Einkommensteuererklärung.
Es kann jedoch passieren, daß wenn Du vermietete Immobilien oder Wertpapiere erbst, die Erträge daraus wiederum als Einkünfte zu rechnen sind, d.h. eine Auswirkung auf Dein zu versteuerndes Einkommen haben wird.
Das ist beispielsweise bei der Berechnung von Kindesunterhalt relevant.
So ist es. Die Frage ist dennoch nicht so abwegig wie sie klingt, denn in vielen Ländern (USA, Kanada...) gibt es keine Erbschaftsteuer und statt dessen die Capital Gain Tax, eine Art Einkommensteuer auf das Erbe.