Erbverzicht anfechten
Meine Eltern ließen sich Ende der 50ger Jahre scheiden.Als 1ziges Kind blieb ich bei meiner Mutter. Mein Vater heiratete und gründete eine Firma, die sich zu einem großen Unternehmen entwickelte.Die Ehe der beiden blieb kinderlos.Bis zu meinem20 Lebensjahr musste ich therapeutische Hilfe stationär, ambulant und und medikamentöse Hilfe in Anspruch nehmen. In dieser Zeit ließ mich mein Vater den Vertrag zum Verzicht des Pflichterbes unterschreiben.1980 Heiratete ich. Mein Mann und ich durften 9 Kinder aufziehen,von denen die 4 Kleinen noch bei uns leben.Im Jahre 1998 zitierte mich mein Vater zu sich. Ich solle möglichst alleine kommen, er wolle mir eine Freude machen. Ich fuhr mit meinem Mann nach T. u. Wurde am Bahnhof von einem seiner 4 Geschäftsführer, denen mein Vater bereits 5 Jahre zuvor Firmenanteile überschrieben hatte, abgeholt.Herr T. Brachte uns zu einem Rechtsanwalt und Notar, der mich zu einer schnellen Unterschrift drängte, da ich sonst gar nichts mehr bekäme.Ich habe dann aber auf das Drängen der beiden Männer unterschrieben.Der Vertrag zum Verzicht des Pflichterbes wurde mir weder vorgelesen noch gab es irgendwelche Zahlen,über das Vermögen .7 Monate später starb mein Vater. Den Rechtsanwalt ,den ich um Hilfe bat, rührte keinen Finger,so dass die 3 Jahre irgendwann um waren.Wir bekommen ALG2.Wir können uns keinen RA, leisten.was kann ich noch machen.
4 Antworten

...es heisst: Niemand darf sich "vermögenslos" machen, um Gelder der "öffentlichen Hand" zu bekommen. D.h., wenn der Erbverzicht in 1999 oder später, also noch innerhalb der 10Jahresfrist unterschrieben wurde, müsste dieser Erbverzicht rückgängig gemacht werden. Nimm Deine Unterlagen, insbesondere den Notarvertrag und gib den schnellstmöglich bei der ARGE oder bei der Kommune ab, wo Du das ALGII her bekommst. Diese sollen prüfen, ob der Vertrag noch unter die 10Jahresfrist fällt und rückgängig gemacht werden kann. Das Amt würde dann seine Forderungen geltend machen.
Wenn Du bei Deiner Mutter gelebt hast, frage ich mich, was sie seinerzeit gegen Deine "Enterbung" unternommen hat. Warst Du zur Unterschrift überhaupt schon volljährig oder hat Deine Mutter vertretungsweise unterschrieben ? Ist es nachweisbar, welche schwerwiegende Erkrankung in den ersten 20 Lebensjahren vorlag, die möglicherweise Einfluss auf die Geschäftsfähigkeit hatte ?
Die Sache ist sicher komplizierter, als sie ohnehin schon erscheint....

WEnn es sich um eine notarielle Beurkundung handelte (bei Erbverzicht in der Höhe notwendig), muss verlesen werden.
Damit hat der Notar schon mal seine Pflicht verletzt. Problem, es kann vermutlich nciht bewiesen werden.
Was aber dafür spricht ist, warum sollte Jemand entschädigungslos auf so ein Erbe und dazu noch auf seinen Pflichtteil verzichten?
Der Vorschlag von @Bernd2009 ist gut. Erstmal unruhe in den Vorgang bringen.
Aber man könnte bei solchen Vermögenswerten um die es geht eventuell auch einen Anwalt finden der es auf erfolgsbasis macht.

Warum hat der Anwalt wohl nix gemacht? Ich glaube die Sache ist ziemlich aussichtslos. Vertrag ist Vertrag. Braucht auch nicht vorgelesen werden. Man unterschriebt niemals Verträge, die einem vorgelegt werden sofort. Grundsätzlich nicht. Wenn Verträge Konsequenzen von mehr als 10.000€ haben lasse ich mich grundsätzlich vom Anwalt beraten. Über 1000€ mache ich alles schriftlich. Legt mir jemand einen Vertrag vor und einen Kugelschreiber daneben, nehme ich den Vertrag und Kugelschreiber entgegen und sage: Ich werde das prüfen! Immer niemals sofort unterschreiben. Fordert man eine Unterschrift, egal unter was, und ich erhalte keine Kopie unterschreibe ich auch nicht. Nicht mal ein Protokoll bei der Polizei. Gibt es Theater bei dieser Vorgehensweise, ist klar Du solltest über den Tisch gezogen werden.

Irgendwas passt bei der Geschichte nicht so ganz. Der Vater will ihr eine Freude machen. Wurde von einem der 4 Geschäftsführer abgeholt. Woher weis sie dass es 4 Geschäftsführer gibt. Auf Drängen der beiden Männer (Geschäftsfüher und ihr Mann?) Warum ihr Mann? Ist für den Verzicht Geld geflossen?