Erbt man in jedem Fall die Schulden des Verstorbenen mit?
Ist es tatsächlich so, dass man bei Annahme des Erbes auch automatisch alle Schulden miterbt? Wie ist es denn, wenn der Verstorbene Gesellschafter in einer GmbH war und für diese Bürgschaften aufgenommen hat? Gehen diese Verpflichtungen dann ebenfalls auf den Erben über?
2 Antworten

Ja, es wird immer das gesammte Vermögen geerbt, also auch die Verpflcihtungen udn die eventual verbindlichkeiten ebenso. Da ist es aber schwieriger. Denn bei den Eventualverbindlichkeiten nur dann, wenn sie bereits benannt, oder dinglich abgesichert sind, sonst versterben sie mit dem Erblasser.
Also Millionär stirb udn hat eine persönlcihe Bürgschaft für seinen Neffen übernommen. Der hat bis zu dem Zeitpunkt den Kredit pünktlich bedient.
Bürgschaft ist tot.
DEr Millionät hat die Bürgschaft übernommen udn seine Münzsammlung als Sicherung übereignet, dann besteht das bis zur Tilgung fort.
Bei der GmbH, Also Gesellschaftereigenschaft udn Bürge für die GmbH), müßte das nach den Verträge geklärt werden. Ich vermute, dass zumindest die Anteile an der GmbH "im Feuer" sind.

Bei einer GmbH geht der Geschäftsanteil kraft Gesetzes auf den Erben über. Wenn der verstorbene Gesellschafter also eine Bürgschaft für die Gesellschaft aufnehmen konnte (weil hat), dann geht diese Verpflichtung hieraus in Höhe des vererbten Anteils auch auf den Erben über.